Nahverkehr:So funktioniert das 49-Euro-Ticket

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Von 1. Mai an gilt das 49-Euro-Ticket, kaufen kann man es schon jetzt. (Foto: Jochen Schievink)

Auch wenn das neue Angebot stark an das beliebte Neun-Euro-Ticket aus dem Sommer 2022 erinnert - einiges ist anders. Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen.

Von Marco Völklein

Wo und wie kann man das Ticket kaufen?

Das Ticket wird von 1. Mai an gültig sein, schon jetzt kann man es vielerorts kaufen. Es kommt als monatlich kündbares Digital-Abo, am Automaten oder beim Fahrer ist es in der Regel nicht erhältlich. Wer es abschließen will, muss über die Internetseiten oder Smartphone-Apps beispielsweise der Deutschen Bahn oder der regionalen Nahverkehrsbetreiber gehen. Außerdem bieten Dienstleister wie Hansecom oder Mobility Inside eigene Apps an. Bei Kontrollen kann das Abo dann per Handyticket oder per Plastikkarte mit eingebautem Chip nachgewiesen werden; außerdem muss man mit dem Personalausweis belegen können, dass man tatsächlich der Ticketinhaber ist. Das Deutschlandticket ist nämlich nicht auf andere Personen übertragbar.

Kann man das 49-Euro-Ticket auch kaufen, wenn man kein Smartphone besitzt?

Ja. Prinzipiell soll man das Abo auch persönlich abschließen können, beispielsweise in den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen wie etwa in den Kundenzentren im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Dadurch könnten sich aber die Wartezeiten deutlich verlängern, warnen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Ohnehin versuchen die Firmen, möglichst viele Kunden zum Handyticket zu locken: So versprechen die BVG jedem, der sich für das Deutschlandticket als Handyticket entscheidet, einmalig einen 25-Euro-Gutschein für ihre Mobilitätsplattform Jelbi. Über die können unter anderem Leihräder, E-Scooter und Carsharing-Autos angemietet werden. Und: Einige Unternehmen und Verbünde, beispielsweise die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) und der Augsburger Verkehrsverbund (AVV), können aus technischen Gründen (noch) keine Chipkarte ausgeben; von ihnen erhalten die Kundinnen und Kunden übergangsweise die Tickets in Papierform.

Welche Verkehrsmittel kann man mit dem Ticket nutzen?

Das Deutschlandticket gilt - wie schon das Neun-Euro-Ticket im Sommer 2022 - in allen Bussen und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs. Ausgenommen sind somit ICE-, IC- und EC-Züge sowie Nachtzüge, private Reise- und Fernlinienbusse und die Züge des Anbieters Flixtrain. Auch auf Schiffen gilt das Ticket in aller Regel nicht - außer es handelt sich um Verbindungen, die zum öffentlichen Nahverkehr gehören, etwa die Elbfähren in Hamburg.

Und was ist mit Regionalexpress-Zügen?

In den meisten Regionen zählen diese zum Nahverkehr - und können mit dem 49-Euro-Ticket genutzt werden. In einigen Bundesländern gibt es aber eine Besonderheit: Dort zahlen die für den Regionalverkehr zuständigen Aufgabenträger einen Zuschuss an den Betreiber DB Fernverkehr - der wiederum flaggt im Gegenzug einige seiner Fernverkehrszüge, teils auch nur auf einzelnen Abschnitten, als Regionalexpress-Züge (abgekürzt: RE) aus. Das Problem ist aber: Diese Züge sind nach derzeitigem Stand von einer Nutzung mit dem Deutschlandticket ausgeschlossen. Das ist laut Fahrverband Pro Bahn aktuell in Berlin, Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen der Fall. Der Verband fordert, dieses "Verwirrspiel" unverzüglich zu beenden - und spätestens bis zum Start des Tickets am 1. Mai 2023 eine bundesweit einheitliche Regelung zu finden.

Für welchen Zeitraum gilt das 49-Euro-Ticket?

Das Deutschlandticket gilt immer für den jeweiligen Kalendermonat. Wer sich also beispielsweise erst am 15. Mai für das Ticket entscheidet, muss für den Zeitraum bis 31. Mai die vollen 49 Euro zahlen. Grundsätzlich ist das Deutschlandticket als Abonnement gedacht - wer nicht kündigt, erhält es für den nächsten Monat automatisch. Das Ticket kann aber stets zum Ende jedes Monats gekündigt werden, allerdings nicht ganz spontan: Letzter Kündigungstermin ist immer der 10. eines Monats.

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Was wird aus bestehenden Abos?

Das ist von Verbund zu Verbund unterschiedlich. Prinzipiell ist das 49-Euro-Ticket ein zusätzliches Abo und ersetzt nicht automatisch bestehende Angebote der Verkehrsbetriebe und -verbünde. Bestehende Abo-Kundinnen und -Kunden sollten sich deshalb vorher informieren. Denn gerade für Pendler kann sich der Umstieg lohnen: Sie zahlen mit dem Deutschlandticket oft nur einen Bruchteil dessen, was sie bislang für ihr Abo ausgeben mussten.

Gibt es auch Nachteile?

Ja. So umfassen viele der bisherigen regionalen Nahverkehrs-Abos oft Zusatzangebote - beispielsweise die kostenlose Mitnahme einer weiteren Person am Wochenende oder generell von Kindern bis 14 Jahren. Beim Deutschlandticket fahren nur Kinder unter sechs Jahren kostenlos mit. Zudem sind viele Wochen- oder Monatskarten auch übertragbar, können also von mehreren Personen genutzt werden. Beim Deutschlandticket gibt es all dies nicht, es hat dafür aber einen großen Vorteil: Es gilt bundesweit, während die Gültigkeit eines regionalen Tickets meist an den Grenzen des jeweiligen Verbunds endet. Der Branchenverband VDV rechnet beim Deutschlandticket mit 5,6 Millionen neuen Kundinnen und Kunden. Elf Millionen Bestands-Abo-Kunden werden der Prognose zufolge auf das Deutschlandticket wechseln.

Wird der Preis von 49 Euro künftig steigen?

Davon ist auszugehen. Bund und Länder müssen viel Geld zuschießen, um die Mindereinnahmen der Verkehrsbetriebe, die durch das neue Ticket entstehen, auszugleichen. Deshalb wurde bereits angekündigt, dass der Ticketpreis von 49 Euro nur für die ersten beiden Jahre feststeht, danach soll er "dynamisiert", sprich: im Zuge der allgemeinen Teuerung erhöht werden. Ob dies bereits Ende 2024 oder erst im Frühjahr 2025 passiert, wird man sehen.

Was gilt für Studierende, Schüler und Rentner?

Ein Versprechen des Deutschlandtickets ist, das Tarifwirrwarr der zahlreichen Verbünde in Deutschland zu lichten. Dieses Versprechen wird für die meisten "normalen" Pendlerinnen und Pendler auch eingelöst. Für alle anderen bleibt es indes kompliziert: Denn für Studierende, Schülerinnen und Schüler, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen, die Bürgergeld beziehen, gibt es keine bundeseinheitlichen Regeln. Einige Bundesländer finanzieren für einige dieser Gruppen rabattierte Tickets, etwa zum Preis von 29 Euro, andere Länder tun das nicht und belassen es bei den Ermäßigungen, die Kommunen oder Verkehrsverbünde ohnehin für bestimmte Gruppen vorsehen. Bei den allermeisten dieser vergünstigten Tickets ist die Gültigkeit aber regional beschränkt.

Und was gilt für die Fahrradmitnahme?

Da sieht es ähnlich kompliziert aus: Eine einheitlich bundesweite Regelung gibt es nicht; vielmehr gelten die jeweiligen Bestimmungen in den jeweiligen Verbünden und Bundesländern. In Bayern zum Beispiel muss innerhalb des Münchner Verkehrsverbunds ein Fahrradticket gelöst werden; ist man dagegen im Netz der Südostbayernbahn östlich der Landeshauptstadt unterwegs, ist die Fahrradmitnahme frei. Bayern will von Herbst an ein Fahrradticket für nur einen Euro pro Tag anbieten, das hat zumindest Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt. In Nordrhein-Westfalen offeriert der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) seit Kurzem passend zum Deutschlandticket ein Fahrradticket für zusätzlich 29 Euro pro Monat - dieses gilt aber nur im VRR-Raum.

Kann man das Deutschlandticket auch für Fahrten ins Ausland nutzen?

Ja, zumindest dann, wenn die Regionalzüge von Deutschland kommend in bestimmten grenznahen Bahnhöfen enden. Das ist nach Angaben der Deutschen Bahn (DB) zum Beispiel für die im Ausland liegenden Gemeinschaftsbahnhöfe Salzburg, Kufstein und Schaffhausen der Fall. Auch auf den DB-Regio-Strecken im Außerfern gilt das Ticket, dort aber "nur für den Verkehr von und nach Deutschland und nicht im österreichischen Binnenverkehr", wie die DB erläutert. Ebenso können einige Strecken zu grenznahen Bahnhöfen in Frankreich, beispielsweise nach Lauterbourg und Wissembourg, mit dem 49-Euro-Ticket befahren werden.

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