Heckler & Koch:Sturmgewehre ins Krisengebiet

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Fast 5000 dieser Waffen hat die deutsche Firma nach Mexiko exportiert - dank erschlichener Genehmigungen. Nun hat sich der Bundesgerichtshof den Fall noch einmal vorgenommen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

4700 Sturmgewehre hatte die schwäbische Firma Heckler & Koch vor rund 15 Jahren nach Mexiko exportiert, dank erschlichener Genehmigungen, wie sich später herausstellte. Daraus wurde ein Fall, in dem sich das ganze Dilemma des Waffenexports spiegelt. Einerseits will Deutschland die eigene Industrie erhalten; der heikle Export wurde genehmigt, mexikanische Drogenkriege hin oder her. Andererseits wollen die Behörden keine Menschenrechtsverletzungen unterstützen.

Also unternahmen sie den wahrscheinlich naiven Versuch, den Export auf die unproblematischen Regionen Mexikos zu begrenzen. Was dann fehlschlug.

Das juristische Nachspiel dieser Affäre wurde an diesem Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt - oder was davon übrig blieb. Die Freisprüche eines früheren Vertriebsleiters und zweier Ex-Geschäftsführer der Firma sind rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hatte keine Revision eingelegt. Ein Hauptverdächtiger war nie vor Gericht gestellt worden, da er in Mexiko lebt. Übrig blieben ein Ex-Vertriebsleiter und eine frühere Sachbearbeiterin. Das Landgericht Stuttgart hatte sie zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Einer ihrer Anwälte, Till Günther, versuchte das Augenmerk auf die Verantwortung der Bundesregierung für die Exporte zu lenken. Die Regierung habe die sogenannten "Endverbleib-Erklärungen", also die Begrenzung des Exports auf bestimmte Bundesstaaten, "als Feigenblätter benutzt, um heikle Geschäfte gegen Kritik abzuschotten", kritisierte er.

Waffen für die Polizei in Guerrero - ausgerechnet

Dass er damit rechtlich Erfolg hat, ist nach dem Gang der Verhandlung nicht wahrscheinlich. Allerdings könnte das Gericht genauer beleuchten, was es mit diesen Erklärungen der mexikanischen Behörden auf sich hat. Danach sollten die Waffen nicht in die umstrittenen Bundesstaaten Jalisco, Chiapas, Guerrero und Chihuahua gehen. "Alibi-Erklärungen", so hatte sie später ein Richter in Stuttgart genannt: Eine interne Mail hatte gezeigt, dass ausgerechnet die Polizei im Bundesstaat Guerrero zahlreiche Sturmgewehre erhielt.

Der Umstand, dass die Genehmigungen damit erschlichen wurden, spielte im Stuttgarter Urteil jedoch ausgerechnet für das Gesetz keine Rolle, das den Waffenexport begrenzen soll - das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die falschen Angaben an die Behörden führten lediglich zu einer Verurteilung nach dem Außenwirtschaftsgesetz, das den - eigentlich freien - Güterverkehr regelt. Jochen Weingarten, Vertreter der Bundesanwaltschaft, hält den Richterspruch in diesem Punkt für fehlerhaft und beantragte die teilweise Aufhebung. Das könnte am Ende zu etwas höheren Strafen führen. Vielleicht aber auch zu einer präziseren Genehmigungspraxis.

Für Heckler & Koch dürfte interessanter sein, was aus den 3,7 Millionen Euro Kaufpreis wird, die das Landgericht eingezogen hatte. Und dies, obwohl kein führender Verantwortlicher der Firma schuldig gesprochen wurde. Formal ist das keine Strafe, sondern eher eine Art Warnung an mögliche Nachahmer. Sollte der BGH dies bestätigen - das Urteil wird am 11. März verkündet -, dann wäre dies ein weiterer Beleg dafür, dass die 2017 verschärften Regeln zur Vermögensabschöpfung empfindliche Maßnahmen gegen Unternehmen ermöglichen. Auch wenn sich kein Chef strafbar gemacht hat.

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