US-Kommandoaktion gegen Osama bin Laden:Über das Töten eines Feindes

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Welches Gesetz deckte die Erschießung Bin Ladens? Die Rechtsprechung der USA verlangt vor der Todesstrafe einen Prozess. Rechtsstaatliches Recht verbietet jegliche Exekution. Das Kriegsvölkerrecht deckt die US-Aktion auch nicht. Die Entscheidung, den Terrorpaten zu töten, war eine politische.

Heribert Prantl

In den USA gibt es die Todesstrafe. Gleichwohl: Durften die US-Soldaten Osama bin Laden töten, einfach so, ohne Urteil? "Der Gerechtigkeit ist Genüge getan worden", versicherte der amerikanische Präsident Barack Obama.

Aber woran misst sich diese Gerechtigkeit: am einhelligen Unwerturteil der westlichen Welt gegen Bin Laden? An der tiefen Befriedigung, welche die amerikanische Bevölkerung verspürt? Sicherlich: Bin Laden hat den Tod von Tausenden Menschen zu verantworten und er hat sich dessen gerühmt. Er ist, er war ein Erzverbrecher. Ist eine Exekution durch ein amerikanisches Militärkommando - so es eine solche war - deshalb eine gerechte Strafe?

Strafen sind nach rechtsstaatlichem Verständnis Sanktionen, die ein unabhängiges Gericht verhängt. Gilt das nicht mehr, wenn es darum geht, einen Top-Terroristen auszuschalten? Bin Laden wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht. Ein solcher Haftbefehl ist ein Instrument des Rechtsstaats. Handelte es sich bei dem US-Einsatz gegen Bin Laden um eine Art Polizeieinsatz, bei dem dieser Haftbefehl vollstreckt und der Chef von Al-Qaida festgenommen werden sollte? Wurde er also erschossen, weil er sich gegen die Festnahme gewehrt hat?

Ein Akt der Staatsräson?

Wahrscheinlich ist es blauäugig, ein solches Szenario anzunehmen. Man kann davon ausgehen, dass die Tötung Bin Ladens für den US-Präsidenten ein Akt der Staatsräson war: Man wollte Bin Laden töten. Und ob die Tötung mit dem Völkerrecht in Einklang steht, war wohl nicht die Sorge der Amerikaner. Willkürliche Aktionen sind völkerrechtswidrig. Eine Tötung durch ein Exekutionskommando wäre willkürlich - und wenn noch so viele Menschen dem Terroristen Bin Laden den Tod gewünscht haben.

Die USA haben seit Jahren versucht, extralegale Aktionen durch das Wort "Krieg" zu legalisieren. Sie haben nach dem 11. September 2001 den weltweiten Krieg gegen den Terrorismus ausgerufen. Überall wo Terroristen sind, ist aus US-Sicht Krieg. Im Krieg ist nach den Regeln des Kriegsvölkerrechts die Tötung des Feindes umfassend erlaubt - und zwar auch dann, wenn der gerade in der Mittagspause ist oder in seiner Kaserne schläft.

Der US-Krieg gegen den Terror ist aber kein Krieg im klassisch völkerrechtlichen Sinn. Die USA haben sich bei ihrem Krieg gegen den Terror auch nie den Regeln des Kriegsvölkerrechts unterworfen. Der Krieg gegen den Terror ist ein US-Krieg eigener Art, auf den die Amerikaner die Regeln des klassischen Rechts nicht anwenden wollen.

Wenn man die Exekution irgendwie rechtlich fassen will, dann geht das nur mit den Argumenten des sogenannten Feindstrafrechts. Das Feindstrafrecht - das es nicht offiziell gibt, das aber in konservativen politischen Kreisen diskutiert wird - ist etwas ganz anderes als das normale Strafrecht; es ist eigentlich gar kein Recht, sondern eine euphemistische Bezeichnung dafür, dass es gegen "Feinde" keine dieser schützenden Regeln mehr gibt. Rechtsgarantien, die für normale Beschuldigte gelten, sind hier außer Kraft gesetzt. Wer Feind ist, ist in diesem Denksystem keine rechtliche, sondern eine politische Frage.

Das sogenannte Feindstrafrecht propagiert den Ausschluss eines Menschen, eines Feindes aus dem Recht. Die USA hatten politisch offenbar beschlossen, dass für Bin Laden, der sich von jeglichem Recht entfernt hatte, ein Ausschluss aus dem Recht gelten soll.

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