Strafrecht:Wer hetzt und beleidigt, soll nun bestraft werden

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Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, gestikuliert im Bundestag. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

"Danke, lieber Führer" - solche Nachrichten, etwa an den Zentralrat der Juden, waren bisher nicht verboten. Nun schließt die Bundesregierung eine Gesetzeslücke, um Hass per Mail ahnden zu können.

Von Ronen Steinke, Berlin

Beim Zentralrat der Juden kennen sie solche Hassmails zuhauf. "Danke, lieber Führer", schreibt jemand, der sich madeingermany88 nennt, "du hast 27 Millionen Russen abgeknallt, verhungern lassen, zudem Millionen von Polen und Juden. Danke hierfür." Man kann solche Mails an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Aber das bringt wenig. Solche Mails sind bisher nicht strafbar, wie sich aus einem Antwortschreiben der Berliner Staatsanwaltschaft an den Zentralrat ergibt. Sie gelten nicht als Volksverhetzung, wenn der Inhalt nicht öffentlich geäußert wurde. Es ist aber auch keine Beleidigung, wenn der Inhalt sich nicht gegen ein bestimmtes Individuum richtet. Kurzum, juristisch ist das derzeit von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Um das zu ändern, soll nach dem Willen der Bundesregierung ein neuer Tatbestand in das Strafgesetzbuch eingefügt werden. Hetze gegen eine "nationale, rassische, religiöse oder ethnische" Gruppe, die an ein Mitglied dieser Gruppe geschickt wird, soll künftig nach einem neuen Paragrafen 192a des Strafgesetzbuchs als "verhetzende Beleidigung" verfolgt und "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe" bestraft werden. Das ist etwas härter als die Strafe für eine gewöhnliche Beleidigung, aber noch nicht so hart wie die Strafe für eine Volksverhetzung. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen.

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Die Polizei hat laut Bundesinnenminister Seehofer im vergangenen Jahr 8,5 Prozent mehr Straftaten registriert. Das sei sehr beunruhigend, es gebe "klare Verrohungstendenzen" im Land. Die wichtigsten Zahlen und Grafiken im Überblick.

Das sichere "einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) . "Wir müssen der Menschenverachtung von vornherein den Nährboden entziehen, und wo immer nötig, konsequent einschreiten."

Das Kabinett billigte am Mittwoch zudem den Abschlussbericht des Kabinettsausschusses Rechtsextremismus, der nach Anschlägen wie dem in Hanau im Februar 2020 gebildet wurde und der einen breiten Maßnahmenplan vorgelegt hat. Es sei ein "zentrales Anliegen dieser Regierung, unsere wehrhafte Demokratie zu stärken", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Die aktuelle Bundesregierung habe viel erreicht, "aber wer unser Land langfristig vor den Bedrohungen durch die Feinde der offenen Gesellschaft schützen will, muss die Bekämpfung von Extremismus als politische Daueraufgabe verstehen". Da sei die Arbeit des Kabinettsausschusses ein Fundament für die nächste Regierung.

Zwist um den Begriff "Rasse"

Über die Idee des neuen Straftatbestandes "verhetzende Beleidigung" hatte es in den vergangenen Wochen noch eine bemerkenswerte Diskussion in der Koalition gegeben. Die Union hatte den Schutz des neuen Paragrafen auf Gruppen mit NS-Verfolgungsschicksal beschränken wollen, "damit er nicht uferlos wird", wie Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) erklärte. Das hätte bedeutet: Juden oder auch Roma und Sinti würden geschützt, Muslime nicht. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte sich dann rasch dagegen gewendet. Es sei "selbstredend", dass dieser Schutz "nicht nur für jüdische Personen und Organisationen gelten" müsse.

Vor der Kabinettssitzung am Mittwoch lobte nun der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, auf Anfrage: "Es ist gut, dass der neue Straftatbestand nicht nur für Juden, sondern auch für weitere von Diskriminierung betroffene Gruppen gelten soll."

In einem anderen Punkt geht die Koalition hingegen in Zwist auseinander. Der Begriff "Rasse" wird vorerst nicht aus dem Grundgesetz gestrichen. Eigentlich hatten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) im März darauf geeinigt, in Artikel 3 des Grundgesetzes, der Benachteiligung unter anderem aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion verbietet, nicht mehr von Rasse zu sprechen, sondern von Diskriminierung aus "rassistischen Gründen".

Doch nun verhindere die Unionsfraktion die Beratung im Parlament, beklagt Lambrecht. "Jetzt schließt sich das Zeitfenster, in dem eine Grundgesetzänderung noch vor der Bundestagswahl möglich wäre", sagte die Justizministerin am Dienstag der SZ. "Das ist ein fatales Signal im Kampf gegen Rassismus."

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