Österreich:Oberster Gerichtshof verteidigt Ibiza-Video

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Johann Gudenus und Heinz-Christian-Strache (rechts) im Ibiza-Video. (Foto: Süddeutsche Zeitung)

Die Veröffentlichung des Ibiza-Videos sei ein "außergewöhnlich großer Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse". Das Video darf vorerst weiterverbreitet werden.

Von Leila Al-Serori, Oliver Das Gupta, Peter Münch, Frederik Obermaier und Bastian Obermayer

In einer möglicherweise wegweisenden Entscheidung haben die Richter des höchsten österreichischen Gerichts die Veröffentlichung des Ibiza-Videos als "außergewöhnlich großen Beitrag zu einer Debatte von öffentlichem Interesse" bezeichnet. Daher darf das Video vorerst weiterverbreitet und vorgespielt werden, wie es aus einem Beschluss vom 23. Januar, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt und über den der Standard zuerst an diesem Freitag berichtet hat.

Fast zehn Monate ist es inzwischen her, dass das sogenannte Ibiza-Video Österreich erschütterte: Ein heimlich in einer Finca auf Ibiza aufgenommenes Video zeigte den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und seinen Polit-Gefährten Johann Gudenus, wie sie einer angeblichen russischen Oligarchennichte allerhand korrupte Versprechungen machten.

Es ging um verdeckte Parteispenden, den Kauf der Kronen Zeitung, Staatsaufträge für Wahlkampfhilfen, den totalen Umbau der österreichischen Medienlandschaft und die Privatisierung des ORF. Die SZ und der Spiegel hatten im Mai 2019 Ausschnitte des Videos veröffentlicht. Die österreichische Regierung zerbrach, es wurden Neuwahlen ausgerufen.

Seit der Veröffentlichung des Ibiza-Videos beschäftigt der Fall Staatsanwälte und Richter, in Deutschland wie in Österreich. Die Staatsanwaltschaften Hamburg und München kamen zu einem eindeutigen Ergebnis: Die aufgedeckten Vorgänge seien von "enormer historisch-politischer Bedeutung", hieß es in Hamburg. Es gebe ein "überragendes Interesse an der Berichterstattung", erklärte die Staatsanwaltschaft München. Verfahren gegen Journalisten von Spiegel und SZ, die unter anderem auf eine Anzeige Straches zurückgingen, wurden eingestellt.

Gericht bezeichnet die Herstellung des Videos als "verpönt"

In Österreich befasst sich derzeit ein Untersuchungsausschuss des Nationalrats mit der Ibiza-Affäre. Zudem läuft ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Männer, denen vorgeworfen wird, etwas mit der Erstellung und Verbreitung des Videos zu tun zu haben. Gegen einen von ihnen - einen Wiener Anwalt - hatte der inzwischen ehemalige FPÖ-Politiker Johann Gudenus aber extra geklagt, er versuchte dem Anwalt verbieten zu lassen, das Video auch weiterzuverbreiten.

In erster und zweiter Instanz bekam Gudenus recht, der Oberste Gerichtshof entschied nun weitgehend anders. Der durchaus vorhandene Eingriff ins Persönlichkeitsrecht des Politikers sei nicht entscheidend, weil - so das Gericht - die bekannt gewordenen Gesprächsinhalte eben nicht das Privatleben des FPÖ-Mannes beträfen, sondern "ausschließlich im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit" gefallen seien.

Das Treffen in der Villa hätte Gudenus "in seiner Funktion als Repräsentant seiner politischen Partei und als Träger öffentlicher Ämter" abgehalten, beschied das Gericht.

Selbiges gilt demnach auch für den ehemaligen Vizekanzler Strache. Und wie sich Gudenus als solcher verhalten habe, sei in "hohem Maße" relevant für die Öffentlichkeit. Schlussendlich sei der Beitrag zur öffentlichen Debatte "höher zu gewichten" als das Interesse von Gudenus "an der Wahrung der Vertraulichkeit des stattgefundenen Gesprächs".

Zwar rügt das Gericht die Herstellung des Videos als "verpönt", verbietet dem Anwalt jedoch nicht, das Video vorerst weiterhin zu veröffentlichen und zu verbreiten - bis das Hauptverfahren in dieser Angelegenheit entschieden ist. Bis dahin hat das Oberste Gericht nun aber schon einmal durchblicken lassen, dass es dem Ibiza-Video durchaus hohen gesellschaftlichen Wert zubilligt.

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