Sterbehilfe:Von Corona aufgefressen

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Vor einem halben Jahr erlaubte Karlsruhe die Sterbehilfe, und schuf damit eine Mammutaufgabe für den Gesetzgeber. Passiert ist seither nichts. Dabei gibt es schwierige Fragen zu beantworten.

Kolumne von Heribert Prantl

Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Wer sterben will, darf Unterstützung erwarten. Doch es hat zu viel Gewicht auf den Tod und zu wenig auf das Leben gelegt. (Foto: imago images/photothek)

Das Sterben ist kein Spaziergang; und der Tod kein Urlaub vom Leben. Er ist unerbittlich endgültig; er beendet ein- für allemal die menschliche Existenz. Deshalb war und ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die erlaubte Hilfe beim Sterben und zum Sterben existenziell. Es ist vor einem halben Jahr verkündet worden. Es wollte dem Menschen Gutes tun, es wollte seine Selbstbestimmung stärken. Das war wichtig und richtig und gut, weil bis dahin Todkranke in Deutschland kaum einen Arzt finden konnten, der ihnen beim Suizid half. Und es war unerträglich, dass der Palliativmediziner, der dem Schwerstkranken das Leben erträglich machte, das Strafrecht fürchten musste.

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