Würde, Freiheit, Respekt - in der Debatte um das neue Selbstbestimmungsgesetz fehlt es nicht an wohlklingenden Begriffen. Aber wo endet eigentlich die Selbstbestimmung und wo beginnt Diskriminierung? Und wer bestimmt, ob eine transgeschlechtliche Frau geschützte Frauenräume betreten darf? Die Bundesregierung hat Monate gebraucht, das zu definieren. Jetzt meldet sich Ferda Ataman zu Wort, die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes: "Eine Person ausschließlich wegen ihres Aussehens abzuweisen, ist und bleibt unzulässig", sagte sie der Süddeutschen Zeitung.
Gleichbehandlung:Transfrauen in der Frauensauna?
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Das neue Selbstbestimmungsgesetz kommt. Doch die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes warnt schon vor neuer Benachteiligung: Personen dürften nicht nur wegen ihres Aussehens abgewiesen werden.
Von Constanze von Bullion, Berlin
Meinung Selbstbestimmungsgesetz:Der Entwurf hat eine mutlose Lücke
Nach langem Gerangel haben sich Justiz- und Familienministerium darauf geeinigt, wie das "Transsexuellengesetz" abgeschafft werden soll. Das ist gut, aber nicht gut genug.
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