Pläne des Arbeitsministeriums:Von der Leyen plant Reförmchen für Ruheständler

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Die Arbeitsministerin sucht Konzepte im Kampf gegen Altersarmut - und plant nun eine Mini-Reform: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, sollen bessergestellt werden und Frührentner dürfen bald mehr dazuverdienen. Viel Geld will von der Leyen für die Reform allerdings nicht ausgeben.

Thomas Öchsner

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant eine Mini-Reform im Kampf gegen die drohende Altersarmut. Das Konzept hält ihr Haus noch unter Verschluss. Aber bevor die Ministerin an diesem Mittwoch den "Regierungsdialog Rente" mit Experten und Verbänden beginnt, sickerten erste Details der Pläne durch. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung will von der Leyen Ruheständler mit einer Erwerbsminderungsrente besserstellen. Wer vorzeitig eine Altersrente bezieht, darf künftig mehr Geld dazuverdienen.

Wenig Geld für den guten Willen: Ursula von der Leyen will Rentner besserstellen, dafür aber keine großen Sprünge machen. (Foto: dapd)

Erwerbsminderungsrente: 2001 wurde die Rente für Menschen, die wegen einer Behinderung, Krankheit oder Unfall nicht mehr oder nur vermindert erwerbsfähig sind, stark gekürzt. Betroffen sind vor allem die damals unter 40-Jährigen. Nun will von der Leyen bei den sogenannten Zurechnungszeiten nachbessern. Dabei wird der Empfänger einer Erwerbsminderungsrente im Prinzip so gestellt, als hätte er bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres weitergearbeitet und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt. Geplant ist nun, diese Grenze um zwei Jahre schrittweise zu erhöhen. Sie soll - wie bei der Rente mit 67 - jedes Jahr um ein Monat steigen. Die Ruheständler erhalten dann mehr Geld.

Hinzuverdienst: Bislang dürfen Frührentner nur 400 Euro ohne Abschläge hinzuverdienen. Kassieren sie mehr, wird ihr Altersgeld - je nach Höhe des Zusatzeinkommens und des vorherigen Verdiensts - stufenweise reduziert. Damit soll Schluss sein. Im Gespräch ist nun wieder ein Vorschlag, den die FDP bereits Anfang 2011 bekannt machte. Danach könnten unter 65-Jährige, die vorzeitig eine Altersrente beziehen, bis zur Höhe ihres früheren Nettolohns ohne Abschläge Geld dazuverdienen.

Mindestrente: Eine Basisrente, bei der jeder unabhängig von seiner Arbeitsleistung eine bestimmte Summe bekommen soll, gilt im Hause von der Leyens als "nicht finanzierbar". Kein Thema ist auch eine Wiedereinführung der "Rente nach Mindesteinkommen" für Arbeitnehmer, deren Rente trotz 35 Versicherungsjahren eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Denn davon könnten auch Ruheständler profitieren, die andere (hohe) Einkünfte haben. Gedacht ist an eine Lösung, die sich am Koalitionsvertrag orientiert. Demnach sollten jene, die ein Leben lang gearbeitet haben, "ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist". Die Grundsicherung liegt derzeit bei 650 bis 750 Euro. Künftig könnten zumindest Geringverdiener mit 45 Versicherungsjahren Zuschläge erhalten. Ihre Rente könnte dabei zum Beispiel bis auf 850 Euro aufgestockt werden - dieser Betrag war bereits im Gespräch. Der Arbeitstitel für das Projekt lautet "Zuschuss-Rente". Ob die wirklich kommt, ist aber ungewiss. Denn würde sie aus Steuermitteln finanziert, muss Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zustimmen - und der spart am liebsten.

Sicher ist: Richtig viel Geld wird von der Leyen für ihre Mini-Reform nicht lockermachen, zumal sie die Beiträge für die Rentenversicherung in den nächsten beiden Jahren senken will. "Kurzfristig führen die geplanten Maßnahmen nicht zu deutlichen Mehrausgaben, sehr langfristig könnte sich das Volumen eher unter der Marke von zwei Milliarden Euro bewegen", sagt ein Experte.

© SZ vom 07.09.2011/moe - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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