Noch vor der Wahl:Keine Steuer-Millionen mehr für die NPD

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Die Koalition will das Grundgesetz ändern, um die Rechtsextremen von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die große Koalition will dafür sorgen, dass die NPD kein Geld mehr aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte am Freitag, es sei "nur schwer erträglich", dass die als verfassungsfeindlich eingestufte Partei derzeit aus Steuergeldern unterstützt werde. Dies sei eine "staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", klagte Justizminister Heiko Maas (SPD). Das Innen-, das Justiz- und das Finanzressort hätten deshalb gemeinsam nach einem Weg gesucht, wie diese Finanzierung beendet werden könne. De Maizière versandte am Freitag "Formulierungshilfen" für Änderungen des Grundgesetzes und anderer Regelungen an die Koalitionsfraktionen, mit denen die Zahlungen gestoppt werden könnten. Für das Parteien- und das Wahlrecht ist nach üblicher Staatspraxis nicht die Regierung, sondern das Parlament zuständig. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann zeigte sich zuversichtlich, dass die Änderungen noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet werden können.

Da die NPD bereits jetzt klamm ist, dürfte die Neuregelung die Existenz der Partei gefährden. Die Rechtsextremen haben für das Jahr 2015 gut 1,3 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhalten. Für das Jahr 2016 stehen ihr gut 1,1 Millionen Euro zu. Die NPD rangiert damit noch vor Parteien wie den Piraten oder der ÖDP. Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem vom Erfolg bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen ab.

Die große Koalition reagiert mit ihrem Vorstoß auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten im Januar zwar ein Verbot der NPD abgelehnt, die Partei aber als verfassungsfeindlich eingestuft. Das Bundesverfassungsgericht gab außerdem den Hinweis, dass das Grundgesetz geändert werden könnte, um verfassungsfeindliche Parteien wenigstens von der staatlichen Finanzierung auszuschließen.

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Die Formulierungshilfen von de Maizière sehen deshalb unter anderem eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 21 vor. Er soll um diesen Passus ergänzt werden: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien." Über den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung soll nach dem Willen der großen Koalition das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Um auch die steuerliche Begünstigung der NPD, etwa bei Spenden, rechtlich einwandfrei zu beenden, will die Koalition auch Regelungen etwa im Einkommensteuer-, im Körperschaftsteuer- oder im Erbschaftsteuergesetz anpassen.

Derzeit ist die NPD in keinem der 16 Landtage vertreten. Auch im Bundestag sitzt kein Abgeordneter der Rechtsextremen. Im Europaparlament verfügt die NPD über einen Sitz, bei der Europawahl hatte es keine Fünf-Prozent-Hürde gegeben.

© SZ vom 08.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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