Verfahren gegen NPD:Regierung verzichtet auf eigenen Verbotsantrag

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Die Bundesregierung hält es "nicht für erforderlich", zusätzlich zum Bundesrat einen eigenen Antrag auf ein NPD-Verbot zu stellen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundesregierung will keinen Antrag auf ein NPD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht stellen. Nach monatelangem Ringen hat sich die schwarz-gelbe Koalition entschieden, den Bundesrat nicht mit einem eigenen Antrag zu unterstützen. Die Länderkammer hatte sich im Dezember für einen Verbotsantrag ausgesprochen. Seitdem war auf die Entscheidung der Regierung gewartet worden.

Der offizielle Beschluss des Kabinetts soll bereits auf der Sitzung an diesem Mittwoch fallen. Aus Regierungskreisen verlautete am Montag, das Kabinett werde den Antrag des Bundesrats vom 14. Dezember "mit Respekt zur Kenntnis" nehmen. Bundesbehörden wie das Amt für Verfassungsschutz hätten zur Sammlung des relevanten Materials gegen die NPD beigetragen. Das Bundesinnenministerium werde diese Zusammenarbeit "zur unterstützenden Begleitung" des Verbotsantrags des Bundesrats natürlich fortsetzen, hieß es.

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Die Regierung halte es deshalb aber "nicht für erforderlich", zusätzlich zur Länderkammer einen eigenen Antrag zu stellen. Dessen ungeachtet bleibe die Bekämpfung und Ächtung des Rechtsradikalismus, der sich auch in den Zielen der NPD zeige, aber selbstverständlich eine politische Daueraufgabe, die für die Bundesregierung auch künftig besonders hohe Bedeutung habe.

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Die fünf FDP-Bundesminister lehnen einen NPD-Verbotsantrag der Regierung ab. Damit zeichnet sich ab, dass die schwarz-gelbe Regierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe keinen eigenen Antrag stellen wird, die rechtsextreme Partei verbieten zu lassen. Der Beschluss soll in der Kabinettssitzung an diesem Mittwoch fallen.

SPD ist enttäuscht

Vor allem die Bundesminister der FDP hatten in den vergangenen Monaten Zweifel an einem Verbotsantrag geäußert. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, ein erneutes Scheitern eines Verbotsantrags wäre ein Desaster für die Demokratie und ein Triumph für die Rechtsextremen. 2003 hatten Bundesregierung, Länderkammer und Bundestag mit einem gemeinsamen Antrag beim Verfassungsgericht keinen Erfolg gehabt. FDP-Chef Philipp Rösler sagte, die Liberalen seien der Überzeugung, "dass man Dummheit nicht verbieten kann". Die NPD müsse mit politischen Mitteln bekämpft werden.

Auch in der CDU-Spitze hatte es erhebliche Skepsis gegeben. Dort hieß es, ein Verbotsverfahren dürfe nicht nach einer Aktion politisch Verzweifelter aussehen. Außerdem müsse man ja nicht nur das Verfassungsgericht überzeugen, am Ende müsse ein NPD-Verbot auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bestand haben. In der Regierung gab es aber auch die Sorge, die Opposition könnte der Koalition im Wahlkampf mangelnde Härte im Umgang mit der NPD vorwerfen, falls man sich gegen einen Antrag entscheide.

Mit Ausnahme Hessens hatten im Bundesrat alle Länder für einen Verbotsantrag gestimmt. Der Bundestag hat sich bisher noch nicht entschieden, wie er sich verhalten will. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen hatten stets erklärt, sie wollten die Entscheidung der Bundesregierung abwarten.

Die SPD-Fraktion zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung der Regierung. Deren parlamentarischer Geschäftsführer Thomas Oppermann sagte, es sei "unerträglich, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel jetzt die gesamte Verantwortung auf die Länder schiebt - wir brauchen die Geschlossenheit der Demokraten gegen die NPD".

© SZ vom 19.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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