Menschenrechte - Strasbourg:Konflikt zwischen Polizei und Fans ungenügend untersucht

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen einer unzureichenden Untersuchung von Zusammenstößen zwischen Polizisten und Münchner Fußballfans verurteilt. Den beiden Klägern - zwei Fans - sprach er am Donnerstag in Straßburg eine Entschädigung von jeweils 2000 Euro zu. (Az.: 47274/15)

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Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen einer unzureichenden Untersuchung von Zusammenstößen zwischen Polizisten und Münchner Fußballfans verurteilt. Den beiden Klägern - zwei Fans - sprach er am Donnerstag in Straßburg eine Entschädigung von jeweils 2000 Euro zu. (Az.: 47274/15)

2007 hatten Polizisten nach einem Fußballspiel zwischen dem FC Bayern München und dem TSV 1860 München Pfefferspray und Schlagstöcke gegen Fans eingesetzt. In der Folge wurde unter anderem wegen Körperverletzung ermittelt, zu einer Anklage kam es aber nicht. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen wurde 2015 nicht zur Entscheidung angenommen.

Problem war, dass die beiden Fans jene Beamten, die sie angegriffen haben sollen, nicht identifizieren konnten, da diese Schutzhelme mit Visier und Uniformen ohne Namensschilder oder sichtbare Identifikationsnummern getragen hatten.

Die Straßburger Richter kritisierten, dass dieser "Einsatz von behelmten Polizisten ohne identifizierende Merkmale und die daraus resultierenden Schwierigkeiten" während der Ermittlungen nicht ausreichend ausgeglichen worden seien. So sei Videomaterial nur teilweise ausgewertet worden, zudem seien nicht alle Beamte befragt worden.

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