Bundestag:Maskenaffäre: Verfahren gegen Ex-Abgeordneten eingestellt

Der frühere Abgeordnete Nikolas Löbel im Jahr 2019 bei einer Rede vor dem Bundestag. (Foto: Christian Spicker/imago images)

Der frühere CDU-Parlamentarier Nikolas Löbel hat nicht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen und darf seine Provisionen behalten - zu diesem Urteil kommt nun die Bundestagsverwaltung.

Nikolas Löbel hat laut Bundestagsverwaltung in der Maskenaffäre nicht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen und darf seine Provisionen behalten. Der Ex-Bundestagsabgeordnete und frühere CDU-Politiker aus Mannheim hat ein Prüfverfahren der Bundestagsverwaltung anstandslos durchlaufen. Zunächst berichtete der Mannheimer Morgen darüber.

Die Verwaltung bestätigte den Abschluss des Verfahrens am Mittwoch und verwies auf den Paragrafen 44a im Abgeordnetengesetz, der Zuwendungen an die Parlamentarier regelt. Dieser Gesetzespassus erachtet insbesondere die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen als unzulässig, die nur deshalb gewährt würden, um den Abgeordneten dazu zu bewegen, im Bundestag die Interessen der Geldgeber zu vertreten. Unzulässig ist ferner die Annahme von Geld oder geldwerten Zuwendungen durch Mitglieder des Parlaments, die ohne angemessene Gegenleistung vergeben werden. Solche Verstöße würden Löbel nicht zur Last gelegt, erklärte die Bundestagsverwaltung.

In der Masken-Affäre ging es um Provisionen von etwa 250 000 Euro für Löbels Firma. Sie soll die Gelder kassiert haben, weil sie Kaufverträge über Corona-Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelte. Politiker und Bürger hatten Löbel aufgefordert, das Geld zurückzugeben oder zu spenden. Im März hatte Löbel dann mitgeteilt, er werde sein Bundestagsmandat niederlegen und auch nicht mehr für den nächsten Bundestag kandidieren. Löbel betonte, er habe die Ansprüche an seine Ämter mit seinem Handeln verletzt. "Dafür möchte ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes entschuldigen."

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