"Letzte Generation":Wo fängt Nötigung an?

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Klimaaktivisten wurden bereits reihenweise wegen Nötigung verurteilt. Die Bauernproteste blieben von der Staatsanwaltschaft bislang weitgehend verschont. (Foto: Robert Haas)

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe befasst sich mit der Frage, wann eine Straßenblockade als strafbar gilt. Eigentlich geht es dabei um einen Klimaaktivisten. Lehrreich ist das Verfahren aber auch für die Proteste der Bauern.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Natürlich war den Aktivisten der "Letzten Generation" nicht entgangen, dass sich die Aufmerksamkeit gerade auf eine ganz andere Art des Protests richtet. "Ich persönlich habe keinen Traktor", sagte Philipp George im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. "Mein Einsatz für die Klimagerechtigkeit beschränkt sich auf meinen Körper." Damit wies der Aktivist auf einen für alle sichtbaren Unterschied zwischen den Bauernprotesten und den Aktionen der "Klimakleber" hin, wie sie nun sogar in der Pressemitteilung des OLG apostrophiert werden. Der andere Unterschied: Die Klimaaktivisten sind wegen ihrer inzwischen offiziell beendeten Blockadeaktionen reihenweise wegen Nötigung verurteilt worden; die Bauernproteste hingegen bleiben vom Staatsanwalt bisher weitgehend verschont.

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