München:AfD will gegen Artenschutz-Gesetz klagen

München (dpa/lby) - Die AfD-Fraktion will vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Artenschutz-Gesetz klagen, mit dem das Volksbegehren "Rettet die Bienen" ergänzt werden soll. Das kündigte der AfD-Abgeordnete Ingo Hahn am Mittwoch in der finalen Debatte über das gesamte Artenschutz-Paket an. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens werde nur scheinbar vollständig und unverändert angenommen - er werde vielmehr mit dem zusätzlichen Begleitgesetz entkräftet und verändert, so Hahn. Und das widerspreche dem Geist der Bayerischen Verfassung, die diese Möglichkeit nicht vorsehe. Das sei eine verfassungsrechtlich bedenkliche Angelegenheit, deshalb werde die AfD vor dem Verfassungsgerichtshof Klage einreichen.

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München (dpa/lby) - Die AfD-Fraktion will vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Artenschutz-Gesetz klagen, mit dem das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ ergänzt werden soll. Das kündigte der AfD-Abgeordnete Ingo Hahn am Mittwoch in der finalen Debatte über das gesamte Artenschutz-Paket an. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens werde nur scheinbar vollständig und unverändert angenommen - er werde vielmehr mit dem zusätzlichen Begleitgesetz entkräftet und verändert, so Hahn. Und das widerspreche dem Geist der Bayerischen Verfassung, die diese Möglichkeit nicht vorsehe. Das sei eine verfassungsrechtlich bedenkliche Angelegenheit, deshalb werde die AfD vor dem Verfassungsgerichtshof Klage einreichen.

Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens, das Begleitgesetz und ein zusätzlicher Antrag sollen am Mittwoch im Landtag beschlossen werden - eine parteiübergreifende Mehrheit für das gesamte Paket ist sicher.

Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann sprach von einem großen Tag für den Arten- und Naturschutz in Bayern und einem großen Tag für die direkte Demokratie. Das Gesetzespaket sei nämlich nicht der Weitsicht der Staatsregierung zu verdanken, sondern der Weitsicht der Menschen in Bayern, die sich mehr Arten- und Naturschutz gewünscht hätten.

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