Mühldorf am Inn:Chauffeur nicht wegen AfD-Zugehörigkeit strafversetzt

Mühldorf am Inn (dpa/lby) - Der Ex-Chauffeur des Mühldorfer Landrats wird jetzt doch nicht wegen seiner Zugehörigkeit zur AfD in den Bauhof strafversetzt. Allerdings kehrt er auch nicht ans Steuer des Dienstwagens von Georg Huber (CSU) zurück: Er wird Sachbearbeiter im Landratsamt. Darauf verständigten sich die Parteien am Mittwoch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht, wie Bayerischer Rundfunk (BR) und innsalzach24.de übereinstimmend berichten.

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Mühldorf am Inn (dpa/lby) - Der Ex-Chauffeur des Mühldorfer Landrats wird jetzt doch nicht wegen seiner Zugehörigkeit zur AfD in den Bauhof strafversetzt. Allerdings kehrt er auch nicht ans Steuer des Dienstwagens von Georg Huber (CSU) zurück: Er wird Sachbearbeiter im Landratsamt. Darauf verständigten sich die Parteien am Mittwoch in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht, wie Bayerischer Rundfunk (BR) und innsalzach24.de übereinstimmend berichten.

Wie es hieß, soll der Mitarbeiter im Bereich Asyl eingesetzt werden. Vom Gericht war zunächst keine Bestätigung dafür zu erhalten. Das Landratsamt wollte sich zu der Angelegenheit nicht äußern.

Der Mitarbeiter hatte Landrat Huber 15 Jahre lang chauffiert und den Fuhrpark des Kreisbehörde geleitet. Als bekannt wurde, dass er AfD-Mitglied ist, versetzte Huber ihn in den Bauhof. Dagegen zog der Mitarbeiter mit dem Argument vor Gericht, dass diese Maßnahme nicht durch das Weisungsrecht des Landrats gedeckt sei. Die Zugehörigkeit zur AfD sei kein Hinderungsgrund für die Vertrauensstellung als Chauffeur.

Dagegen hatten die Anwälte Hubers von einer sensiblen Tätigkeit als Fahrer des Behördenchefs gesprochen und das Vertrauensverhältnis als zerrüttet angesehen, weil die AfD politischer Gegner der CSU sei. Mit der Einigung vor dem Arbeitsgericht ist der Streit nun beigelegt.

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