Kinderrechte im Grundgesetz:Enttäuschung auf allen Seiten

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Viele sind enttäuscht: Kinderrechte werden vorerst nicht im Grundgesetz verankert. (Foto: imago images/Thomas Eisenhuth)

Die große Koalition wollte die Rechte von Kindern explizit in der Verfassung verankern. Es gelang Union und SPD jedoch nicht, sich mit Grünen und FDP auf eine gemeinsame Formulierung zu einigen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Pläne der Bundesregierung, Kinderrechte explizit im Grundgesetz zu verankern, sind gescheitert. Trotz zahlreicher Verhandlungsrunden konnten sich die Fraktionen von Union, SPD, Grünen und FDP am Ende nicht auf eine gemeinsame Formulierung einigen. Für eine Verfassungsänderung aber wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig gewesen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), die seit dem Rücktritt von Franziska Giffey (SPD) auch das Familienressort führt, machte Union und Opposition für das Scheitern verantwortlich. Es habe zwar auf allen Seiten Kompromissbereitschaft gegeben, sagte sie am Dienstag, aber eben nicht genug, um zusammenzukommen. "Die Kinder hätten es verdient, dass wir über solche Hürden springen, um ihre Rechte sichtbar zu machen in unserer Werteordnung", sagte Lambrecht. Am Ende aber habe der Wille gefehlt, es umzusetzen. Schon am späten Montagabend, nach dem Scheitern der letzten Verhandlungsrunde, hatte Lambrecht erklärt, sie sei als Ministerin "und auch persönlich" zutiefst enttäuscht.

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Monatelange Verhandlungen

Die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Nachdem zunächst eine Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet hatte, verhandelten Union und SPD im vergangenen Jahr monatelang über einen gemeinsamen Entwurf. Ende Januar stimmte das Kabinett schließlich zu, Mitte April befasste sich der Bundestag erstmals mit dem Vorhaben. Die Verhandlungen mit Grünen und FPD liefen zu diesem Zeitpunkt schon länger. Gescheitert ist die Grundgesetzänderung letztlich daran, dass vor allem die Grünen eine deutlich weitergehende Regelung durchsetzen wollten, um den Interessen von Kindern mehr Gewicht zu verleihen. Die Union lehnt das ab, sie fürchtet, dass die Rechte von Eltern dadurch zu stark eingeschränkt werden könnten.

Kinderschutzorganisationen reagierten enttäuscht. Sie fordern eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung seit Jahren. Dadurch, so ihr Argument, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden - etwa bei der Gesetzgebung oder ganz praktisch bei der Planung, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder ob eine Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut wird.

Die Grünen sprechen von "Symbolpolitik"

Am Dienstag äußerten alle beteiligten Parteien ihr Bedauern über den Ausgang der Gespräche. "Ich bin maßlos enttäuscht", sagte Ekin Deligöz, kinderpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, der Süddeutschen Zeitung. Seit mehr als einem Jahr werde in der Pandemiebekämpfung "über die Köpfe von Kindern und Jugendlichen hinweg entschieden". Dass die Union in dieser Situation die Stärkung von Kinderrechten trotzdem ablehne, sei "einfach nur zynisch". Die Grünen seien "zu weitreichenden Zugeständnissen" bereit gewesen. "Für bloße Symbolpolitik stehen wir jedoch nicht zur Verfügung."

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) betonte dagegen, dass seine Fraktion im Laufe der Verhandlungen einem abermaligen Vermittlungsvorschlag von Ministerin Lambrecht durchaus zugestimmt hätte - anders als FDP und Grüne. Am Ende aber habe kein Vorschlag auf dem Tisch gelegen, der von allen akzeptiert worden wäre. Für die Union sei zentral gewesen, dass das "Dreiecksverhältnis von Kind, Eltern und Staat nicht zulasten der Familie verschoben wird", sagte Frei der SZ. "Das war für uns eine rote Linie." Dass der von den Grünen abgelehnte Regierungsentwurf die Kinderrechte nicht wirklich gestärkt hätte, hält Frei für eine falsche Lesart. "Das wäre sehr wohl ein gewaltiger Schritt nach vorne gewesen."

Das wiederum sieht FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae anders. Der Vorschlag, der am Ende der Verhandlungen im Raum gestanden habe, sagte er der SZ, sei nur noch "ein dürres Gerippe" gewesen, "das nicht mal mehr einen Schatten warf". Darum, Kinderrechte sichtbar zu machen, sei es letztlich gar nicht mehr gegangen, "sondern nur noch um die Wiederholung von Selbstverständlichkeiten".

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