Die Bundesregierung hat sich auf bislang noch offene Details zur Kindergrundsicherung geeinigt. Nun könne sich das Kabinett mit dem Entwurf befassen, es stehe nichts mehr im Weg, berichteten verschiedene Medien unter Berufung auf Regierungskreise. Das Familienministerium habe die Hinweise aus anderen Ressorts und der Bundesagentur für Arbeit bei den relevanten Punkten umgesetzt. Die Informationen wurden der SZ aus Regierungskreisen bestätigt.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag sollen darin gebündelt werden. Mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher ihnen zustehende Gelder nicht abrufen.
Eigentlich sollte die vor allem zwischen Grünen und FDP umstrittene Kindergrundsicherung bereits vor eineinhalb Wochen im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Die Erwartung hatte zumindest Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geäußert. Auf die Tagesordnung kam sie dann aber doch nicht. Aus Kreisen des Familienministeriums hieß es damals, es hake noch beim sogenannten Kindergeldübertrag und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Also Fragen danach, wer Leistungen erhält und wie diese mit der Kindergrundsicherung verrechnet werden oder eben nicht.
Die Einigung sieht nun laut den jetzigen Berichten vor, dass ein in der Corona-Pandemie eingeführter Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfällt. Zuvor hatte FDP-Finanzminister Christian Lindner gesagt: "SPD und Grüne wollen bei Asylbewerbern dauerhaft 20 Euro mehr pro Kind und Monat zahlen. Das unterstütze ich nicht." Der FDP-Politiker mahnte: "Die Regelsätze sind angemessen, und wir sollten gerade beim Asylbewerberleistungsgesetz keine falschen Signale senden."