Frankfurt/Aachen (dpa) - Trotz der laufenden Klage eines Atomkraftgegners dürfen Brennelemente aus Deutschland zum Atomkraftwerk Doel in Belgien gebracht werden. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Dienstag hervor. Die Klage einer natürlichen Person gegen die durch das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) genehmigte Ausfuhr habe keine aufschiebende Wirkung, erklärten die Kasseler Richter. Damit muss das exportierende Unternehmen für eine Ausfuhr nicht auf das Klageverfahren warten. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Aktenzeichen: 6 B 2637/20)
Der Gerichtshof verwies dabei auf das Atomgesetz. Demnach muss eine Genehmigung zur Ausfuhr erteilt werden, wenn keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Exporteurs bestehen und die Brennstoffe nicht so verwendet werden, dass internationale Verpflichtungen oder die Sicherheit Deutschlands gefährdet werden.
In dem Streit geht es um 52 Brennelemente aus dem niedersächsischen Lingen, die in Belgien den Weiterbetrieb von Alt-Meilern ermöglichen sollen. Ein Atomkraftgegner aus Aachen in Nordrhein-Westfalen hatte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt Klage gegen den Export eingereicht. Das Bafa hat dort seinen Sitz.
Der Kläger und ein Anti-Atom-Klagebündnis sehen ein steigendes Risiko für Atomunfälle durch die Alt-Meiler. Sie erwarten, dass bis zu einem Urteil Jahre vergehen und hofften, die Exporte bis dahin zu stoppen. Einen Verhandlungstermin für das Haupt-Verfahren vor dem VG Frankfurt gibt es noch nicht.