Aufenthaltsrecht:Sanktionen gegen falsche Väter

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Bundesjustizminister Marco Buschmann bekommt für sein Gesetzesvorhaben viel Zuspruch von anderen Parteien. (Foto: Britta Pedersen/DPA)

Justizminister Buschmann will mit einem neuen Gesetz die wahrheitswidrige Anerkennung von Vaterschaften verhindern, sie koste die Sozialkassen "horrende Summen". Was das für manche Eltern bedeuten kann.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Wenn ein Mann für ein Kind die Vaterschaft anerkennt, ohne tatsächlich der Vater zu sein, womöglich weil er dafür Geld erhält oder die Mutter vor einer Abschiebung bewahren will, soll er konsequenter verfolgt werden können als bisher. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will mit einem neuen Gesetz sogenannte Scheinväter an missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen hindern. Wie viele solcher Fälle es in Deutschland gibt, ist allerdings unbekannt.

"Missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaft sind eine skrupellose Masche, um das Ausländerrecht zu umgehen. Der Trick mit den falschen Vätern kostet unsere Sozialkassen jedes Jahr horrende Summen", erklärte Justizminister Buschmann bei der Präsentation eines Referentenentwurfs, der zügig beraten werden soll. Auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will erreichen, dass "solcher Rechtsmissbrauch vor der Anerkennung aufgedeckt und klar sanktioniert" wird.

Zuspruch kam am Donnerstag vor allem aus der Union. "Wir müssen verhindern, dass durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung Sozialleistungen ergaunert oder unser Staatsangehörigkeitsrecht ausgehebelt wird", sagt Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Union im Bundestag. Die Union fordere dies nicht erst seit der Berichterstattung über "Mr Cash Money".

In einem Fall soll ein Mann 24 Kinder unterschiedlicher Herkunft anerkannt haben

Gemeint ist ein Bericht des Senders RBB vom Februar, in dem es um wahrheitswidrige Anerkennungen von Vaterschaften ging. Einem Standesbeamten war aufgefallen, dass Männer die Vaterschaft für mehrere Kinder anerkannt hatten, deren Mütter ausreisepflichtig waren. In einem Fall soll ein Mann 24 Kinder unterschiedlicher Herkunft anerkannt haben, gegen Geld. Weil er angab, mittellos zu sein, musste der Staat für den Unterhalt der Kinder aufkommen.

Buschmann will solchen Fällen nun vorbeugen. Wobei sein Haus betont, man reagiere nicht auf einen Fernsehbericht, sondern habe schon früher mit der Planung eines Gesetzes begonnen. Im Kern soll es beurkundende Stellen wie Jugendämter oder Notarinnen und Notare entlasten. Derzeit sollen sie bei Hinweisen auf Mogelei bei Vaterschaftsanerkennung die Beurkundung aussetzen und die Ausländerbehörde informieren. Von dieser "fachfremden" Pflicht sollen sie künftig befreit werden. Denn oft, so vermutet Buschmann, werden die Ausländerbehörden gar nicht informiert, weil den beurkundenden Stellen das Aufenthaltsrecht fremd ist.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Standesämter automatisch jeden Antrag auf Vaterschaftsanerkennung zum "Prüffall" erklären, in dem es ein "Aufenthaltsrechtsgefälle" gibt - etwa wenn ein Mann mit deutschem Pass die Vaterschaft für Kinder einer Frau anerkennen will, die nur einen vorläufigen Aufenthaltstitel hat. Als Generalverdacht gegen binationale Partnerschaften mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus will Buschmann das nicht verstanden wissen. Jedes Paar könne per Gentest nachweisen, dass die Vaterschaft bestehe. Die Nachweispflicht allerdings liegt hier bei den Eltern.

Die Ausländerbehörde soll prüfen

Alle übrigen Fälle mit "Aufenthaltsrechtsgefälle" soll die Ausländerbehörde prüfen, erklärt Buschmann. Als Hinweis auf Scheinvaterschaft soll etwa gelten, dass Mutter und Vater sich nicht verständigen können, der Mann schon mehrfach Kinder anderer ausländischer Mütter anerkannt hat oder das Paar nicht kooperiert. Als Hinweis auf eine tatsächliche Vaterschaft wertet das Gesetz hingegen, wenn Frau und Mann seit sechs Monaten in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind, der Mann Umgang mit den Kindern hat oder Unterhalt zahlt. Reagiert die Ausländerbehörde vier Monate lang nicht, wird die Vaterschaft anerkannt. Sie kann aber auch rückwirkend aberkannt werden, und zwar fünf Jahre lang, wenn falsche Angaben gemacht wurden. Falsche Angaben können mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

Wie häufig sind solche Betrugsfälle? Für die letzten Jahre gebe es nur Vermutungen, hieß es im Justizministerium. Zwischen 2018 und 2021 wurden etwa 290 missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen festgestellt. "Experten schätzen, dass es in den vergangenen Jahren Zehntausende solcher Fälle gegeben hat", sagt SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, warnt vor Ungenauigkeit im neuen Gesetz: "Die Regelung muss zielgerichtet gegen die wenigen sein, die Rechtsmissbrauch betreiben, und darf nicht der großen Mehrzahl der Familien unnötige Hürden bei der Familienzusammenführung auferlegen."

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