Justiz in Sachsen:Rechtsextremer Richter könnte Pension verlieren

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Jens Maier, ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter, ist mehrfach durch herabsetzende und menschenverachtenden Äußerungen aufgefallen. (Foto: Sven Ellger/Imago)

Der AfD-Politiker Jens Maier wollte in Sachsen wieder Recht sprechen, doch das Justizministerium versetzte ihn in den Ruhestand. Nun hat es auch eine Disziplinarklage eingereicht.

Von Iris Mayer, Dresden

Das sächsische Justizministerium nutzt alle rechtlichen Möglichkeiten, um eine Rückkehr des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ins Richteramt zu verhindern. Jüngster Schritt ist das Einreichen einer Disziplinarklage am Dienstgericht für Richter in Leipzig. "Ich habe immer gesagt, dass wir alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen, um die sächsische Justiz vor Verfassungsfeinden in den eigenen Reihen zu schützen", erklärte Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne).

Grundlage für die bereits am 30. Juli eingereichte Klage sind ein Disziplinarverfahren des Landgerichts Dresden gegen Maier und die Empfehlung an das Justizministerium, die Entfernung des AfD-Politikers aus dem Richterdienst zu beantragen. Sollte die Klage vor dem Dienstgericht in Leipzig Erfolg haben, verliert Maier auch seine Pensionsansprüche.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft den aus Bremen stammenden Maier als rechtsextrem ein und rechnet ihn dem formal aufgelösten rechtsnationalen "Flügel" der Partei zu. Der 61-Jährige hatte bei der Bundestagswahl 2021 sein Mandat verloren und wollte danach als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren. Der Aufschrei war damals groß, denn Maier war wiederholt mit herabsetzenden und menschenverachtenden Äußerungen aufgefallen. So sagte er auf einem Landesparteitag der AfD: "Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt." Nach einer ZDF-Wahlsendung mit der Moderatorin Marietta Slomka erschien auf seinem Facebook-Account der Eintrag: "GEZ abschaffen, Slomka entsorgen".

"Als Richter nicht mehr tragbar"

Das Justizministerium wies ihm im März 2022 einen Posten als Amtsrichter in Dippoldiswalde zu und beantragte gleichzeitig, ihm die Ausübung der Dienstgeschäfte zu untersagen und ihn in den Ruhestand zu versetzen. Dieser Rechtsstreit läuft parallel zur Disziplinarklage; das Richterdienstgericht in Leipzig bestätigte die Versetzung Maiers in den Ruhestand im Dezember. Dies sei im Interesse der Rechtspflege zulässig.

Der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John erklärte damals bei der Urteilsverkündung: "Er ist als Richter nicht mehr tragbar." Das Vertrauen der Öffentlichkeit habe in einem so hohen Maße gelitten, dass eine Rechtsprechung durch Maier nicht mehr glaubwürdig erscheine. Gegen das Urteil hat Maier Revision beim Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof eingelegt, der verhandelt am 5. Oktober darüber.

Für die Frage der Versetzung Maiers in den Ruhestand bewerteten die Leipziger Richter auch Aussagen des AfD-Politikers aus seiner Abgeordnetenzeit, in der sein Beamtenverhältnis ruhte. Sie kamen zu dem Eindruck "einer nicht für das Richteramt geeigneten Person", die sich bewusst das Vokabular von Rechtsextremisten zu eigen gemacht habe. Die Aussage beispielsweise "Wenn Angeklagte AfD-Richter fürchten, haben wir alles richtig gemacht", lasse den Eindruck entstehen, Maier werde sich als Richter von parteipolitischen Einstellungen leiten lassen.

Gleichwohl machten die Richter damals auch klar, dass die Versetzung in den Ruhestand keine Sanktion für vergangenes Verhalten darstelle, sondern den Schutz des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Justiz zum Ziel habe. Eine Kürzung der Bezüge ist mit dieser Entscheidung nicht verbunden.

Mit Äußerungen zu Breivik habe Maier gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen

Im Disziplinarverfahren ist das anders; dort spielen Maiers Äußerungen aus seiner Zeit als Abgeordneter keine Rolle. Das Ministerium stützt sich daher auf Aussagen vor Maiers Tätigkeit im Bundestag, wie die zu Slomka.

Im April 2017 äußerte Maier zudem über den norwegischen Massenmörder Anders Breivik, dieser habe aus Verzweiflung gehandelt. Justizministerin Meier sagte dazu, Maier habe dessen Taten nicht nur relativiert, sondern auch verbal legitimiert.

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Der AfD-Politiker habe die Frage aufgeworfen, ob nicht der "um sich greifende Multikulturalismus" und die "Vermischung" der Kulturen innerhalb westlicher Gesellschaften durch die Einwanderung von "Kulturfremden" zum "Wahnsinnigwerden" sei. Damit habe der Richter "aus unserer Sicht gegen seine Verfassungstreuepflicht" verstoßen und das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit zerstört, sagte die Justizministerin.

Wann sich das Richterdienstgericht mit der Disziplinarklage befasst, steht noch nicht fest. Sollte der BGH in dem anderen Verfahren die Versetzung in den Ruhestand bestätigen, geht es in der Disziplinarklage nur noch um die Frage der Aberkennung der Pension.

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