AfD-Politiker:Richter im Ruhestand

Lesezeit: 2 Min.

2016 saß Jens Maier noch als Richter an seinem Platz im Landgericht Dresden. Das ist ihm nicht mehr erlaubt. (Foto: Sebastian Kahnert/DPA)

Der AfD-Mann Jens Maier soll in Sachsen kein Recht mehr sprechen dürfen. "Er ist als Richter nicht mehr tragbar", urteilt das zuständige Gericht in Leipzig. Die Justizministerin zeigt sich erleichtert.

Von Iris Mayer, Leipzig

Der AfD-Politiker Jens Maier soll nach dem Willen des Richterdienstgerichts in Leipzig nicht in das Richteramt zurückkehren. Die Versetzung Maiers in den Ruhestand sei im Interesse der Rechtspflege zulässig, entschieden die Richter in der Verhandlung am Donnerstag und bestätigten damit eine vorläufige Entscheidung aus dem März. Der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John erklärte bei der Urteilsverkündung: "Er ist als Richter nicht mehr tragbar." Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters habe in so hohem Maße Schaden genommen, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheine.

Das Justizministerium hatte die Versetzung in den Ruhestand beantragt. Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist angesehen werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der Justiz mehr sein, argumentierte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Die Richter stützten sich am Donnerstag bei ihrem Urteil auf Maiers exponierte Stellung im inzwischen aufgelösten "Flügel" der AfD. Dafür spiele es auch keine Rolle, dass dies in Maiers Abgeordnetenzeit fiel, in der sein Beamtenverhältnis ruhte. Die Wohlverhaltenspflicht gelte dennoch. Meier sagte nach dem Urteil: "Die Entscheidung ist bundesweit richtungsweisend. Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen."

Das Leipziger Dienstgericht für Richter, unter Vorsitz von Hanns-Christian John (Mitte), steht vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal des Landgerichts Leipzig. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Jens Maiers Anwalt Jochen Lober hatte zuvor argumentiert, man müsse zunächst das Urteil in einem anderen Verfahren abwarten. Vor dem Verwaltungsgericht Dresden wehrt sich Maier gegen die Einstufung als Rechtsextremist im Verfassungsschutzbericht. Zudem gebe es keine genaue Definition, wer Rechtsextremist sei. Dem folgten die Richter nicht. Auf das Etikett Rechtsextremist komme es nicht an, machte das Justizministerium geltend. Maier bringe eine Haltung zum Ausdruck, die in "Spannung zum Richteramt" stehe. Der Rechtsstaat müsse von seinen Repräsentanten geschützt und nicht bekämpft werden. Schon die Ankündigung Maiers auf eine Rückkehr ins Richteramt habe im Frühjahr fast eine Justizkrise ausgelöst.

Menschenverachtende und rassistische Rhetorik

Der 60-Jährige hatte bei der Bundestagswahl 2021 sein Mandat verloren und wollte danach als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren. Das Justizministerium wies ihm daraufhin einen Posten als Amtsrichter in Dippoldiswalde zu und beantragte gleichzeitig vor dem Richterdienstgericht, ihm die Ausübung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Vor seiner Abgeordnetentätigkeit war der aus Bremen stammende Maier am Landgericht Dresden tätig. Dort läuft parallel ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Darin könnte es auch um die Frage gehen, ob Maier seine Dienstbezüge verliert.

Um zu klären, ob Maier eine Gefahr für die Rechtspflege sei, gingen die Juristen in der Verhandlung am Donnerstag ausführlich einzelne Auftritte und Reden durch, sowie Social-Media-Postings von seinem Account. Viele davon seien nicht von Maier selbst, sondern von Mitarbeitern, argumentierte sein Verteidiger. Für die Richter war das unerheblich, denn die Öffentlichkeit setze Maiers offiziellen Account mit seiner Person gleich.

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Auch die von Lober angeführte "erkennbare Ironie" vermochten die Richter in Maiers Aussage: "Wer in diesen Zeiten nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendetwas verkehrt", nicht zu erkennen. Maiers Äußerung: "Wenn Angeklagte AfD-Richter fürchten, haben wir alles richtig gemacht", lasse den Eindruck entstehen, er werde sich als Richter von parteipolitischen Einstellungen leiten lassen. Maier habe zudem mehrfach menschenverachtende und rassistische Begriffe verwendet, die den Eindruck "einer nicht für das Richteramt geeigneten Person" verfestigten. Er habe sich bewusst das Vokabular von Rechtsextremisten zu eigen gemacht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision vor dem Dienstgericht des Bundes möglich. Lober sagte: "Nach dem Urteil ist vor dem Urteil." Maier selbst erschien am Donnerstag nicht vor Gericht.

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