Terrorismus:Zehn Jahre Haft für IS-Rückkehrerin

Trial Of Jennifer W. Over Islamic State Membership And Death Of Yazidi Girl Nears End

Die Angeklagte Jennifer W. bei einem früheren Gerichtstermin. (Archivbild)

(Foto: Sebastian Widmann/Getty Images)

Jennifer W. hatte im Irak tatenlos dabei zugesehen, wie ein kleines, jesidisches Mädchen angekettet in der prallen Sonne verdurstete. Nun verurteilte sie das Oberlandesgericht München.

Im Prozess gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W. hat das Oberlandesgericht München die junge Frau aus Niedersachsen zu zehn Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum versuchten Mord, zu versuchten Kriegsverbrechen und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Sie hatte als IS-Anhängerin im Irak tatenlos dabei zugesehen, wie ein kleines jesidisches Mädchen in einem Hof angekettet wurde und dort verdurstete. Die junge Frau wirkte geschockt von dem Urteil.

Das Kind sei "wehrlos und hilflos der Situation ausgesetzt" gewesen, sagte Richter Reinhold Baier. Die Angeklagte habe "von Anfang an damit rechnen müssen, dass das in der Sonnenhitze gefesselte Kind sich in Lebensgefahr befand". Sie habe aber "nichts unternommen", um dem Mädchen zu helfen - obwohl ihr das "möglich und zumutbar" gewesen sei. Das Gericht zeigte sich auch überzeugt davon, dass Jennifer W. der Mutter des Mädchens später, als diese um ihr Kind weinte, drohte sie zu erschießen, wenn sie nicht damit aufhöre.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte gefordert. Ihre Verteidigung hatte dagegen eine maximal zweijährige Haftstrafe gefordert. Die 30-Jährige dürfe lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden, argumentierten die Anwälte der Frau.

Jennifer W. selbst erhob Vorwürfe gegen die Justiz. "Der vielzitierte Satz 'Im Zweifel für den Angeklagten' kam in meinem Fall nicht zum Tragen", sagte sie in ihrem Schlusswort vor Gericht. An ihr solle offenbar ein Exempel statuiert werden für alles Unrecht, das unter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geschehen sei.

Sie war nach eigener Aussage im Jahr 2014 in den Irak gereist, um dort aus ideologischer Überzeugung einen IS-Kämpfer zu heiraten. Im Sommer 2015 soll sie der Anklage zufolge in Falludscha zugesehen haben, wie ein Mädchen ungeschützt und ohne Wasser der prallen Sonne ausgesetzt war. Zur Strafe fürs Bettnässen soll ihr Ehemann die Fünfjährige an einem Fenstergitter angebunden haben. Eine quälende Tortur, die laut Anklage zum Tode führte - und gegen die W. nichts unternommen haben soll. Der Vorwurf in der Anklage lautete auf Mord durch Unterlassen. Die Angeklagte entschuldigte sich in ihrem letzten Wort vor Gericht schließlich auch und verwies auf ihren Ex-Mann, der in Frankfurt am Main vor Gericht steht. Sie habe den Handlungen des Mannes aber machtlos gegenübergestanden und das Mädchen nicht einfach losbinden können.

Amal Clooney vertritt die Mutter des toten Mädchens

Der Prozess gegen Jennifer W. hatte im April 2019 Schlagzeilen gemacht, auch weil eine äußerst prominente Anwältin anfangs eine zentrale Rolle spielte: die Menschenrechtsexpertin und Ehefrau des Schauspielers George Clooney, Amal Clooney, die die Nebenklägerin und Mutter des getöteten Mädchens vertritt, vor Gericht in München aber nie erschien. Vor dem Prozess ließ sie in einer gemeinsamen Erklärung der Nebenklage und der jesidischen Organisation Yazda verlauten: "Jesidische Opfer warten schon viel zu lange auf ihre Gelegenheit, vor Gericht auszusagen." Nach Yazda-Angaben war der Münchner Prozess seinerzeit die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden. Die Jesidin und Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad nannte den Prozess einen großen Moment und ein wichtiges Verfahren für alle jesidischen Überlebenden. "Jeder Überlebende, mit dem ich gesprochen habe, wartet auf ein und dieselbe Sache: Dass die Täter für ihre Taten gegen die Jesiden, insbesondere gegen Frauen und Kinder, verfolgt und vor Gericht gestellt werden."

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