Frankfurt am Main:Gerichte entscheidet über terrorverdächtigen Tunesier

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der terrorverdächtige Tunesier Haikel S. beschäftigt weiter die Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Klage des Mannes gegen eine Abschiebungsanordnung des Landes Hessen, wie eine Gerichts-Sprecherin am Montag in Leipzig mitteilte. Dabei berufe sich die Landesregierung auf den Gefährderparagrafen 58a, Aufenthaltsgesetz, der die Abschiebung zur Abwehr einer terroristischen Gefahr erlaubt. Bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird der 36-Jährige nach Einschätzung von Fachleuten nicht abgeschoben. Ob er in Abschiebehaft bleibt, verhandelt das Landgericht Frankfurt in zweiter Instanz. Wann die Gerichte entscheiden, stand noch nicht fest.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der terrorverdächtige Tunesier Haikel S. beschäftigt weiter die Gerichte. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Klage des Mannes gegen eine Abschiebungsanordnung des Landes Hessen, wie eine Gerichts-Sprecherin am Montag in Leipzig mitteilte. Dabei berufe sich die Landesregierung auf den Gefährderparagrafen 58a, Aufenthaltsgesetz, der die Abschiebung zur Abwehr einer terroristischen Gefahr erlaubt. Bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird der 36-Jährige nach Einschätzung von Fachleuten nicht abgeschoben. Ob er in Abschiebehaft bleibt, verhandelt das Landgericht Frankfurt in zweiter Instanz. Wann die Gerichte entscheiden, stand noch nicht fest.

Das Amtsgericht Frankfurt hatte am Freitag Abschiebehaft bis zum 23. Oktober angeordnet und damit einem Antrag der Ausländerbehörde entsprochen. Diese hatte den Antrag gestellt, nachdem der Bundesgerichtshof zuvor den Haftbefehl gegen Haikel S. aufgehoben hatte. Damit wurde er rund ein halbes Jahr nach seiner Festnahme aus der U-Haft entlassen. Auf freien Fuß kam der 36-Jährige aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts aber nicht. Er sitzt nach wie vor in der Justizvollzugsanstalt I, aber nicht mehr als U-Häftling, sondern als Abschiebehäftling.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts hat die Anwältin des Beschuldigten Seda Basay-Yildiz Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung war nach ihrer Einschätzung „rechtswidrig und eine Kompetenz-Überschreitung“. Abschiebungsverbote gehörten in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte die Abschiebung mit dem Hinweis untersagt, dass dem Mann in seiner Heimat die Todesstrafe drohe.

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