Grundgesetz:Ein Anschluss unter dieser Nummer

Lesezeit: 6 min

Etwa eine Million Menschen feiern in der Nacht vom 2. auf den 3. Oktober 1990 die deutsche Wiedervereinigung in Berlin. Später folgte eine posteuphoriale Depression. (Foto: dpa)

Nachruf auf einen Grundgesetzartikel: Warum man zum 75. Verfassungsjubiläum an den alten Artikel 23 erinnern muss.

Von Heribert Prantl

Es ist Zeit für einen Nachruf. Nein, nicht für einen Nachruf auf das ganze Grundgesetz. Das Grundgesetz ist lebendig, es lebt hoffentlich noch lange, und seine Grundrechte haben hoffentlich die Kraft, die sie brauchen, um die Bürgerinnen und Bürger durch schwierige Zeiten zu begleiten. Trotzdem ist es Zeit für einen Nachruf auf einen ganz bestimmten Grundgesetzartikel. Zum großen 75. Jubiläum des Grundgesetzes gehört es, eines alten Artikels zu gedenken, der einst wichtig war, den es aber nicht mehr gibt.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungAbtreibungsrecht
:Achtung statt Ächtung

Das Thema Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland mit viel Strafrecht und wenig Hilfe beantwortet. Daran hatte auch das Bundesverfassungsgericht seinen Anteil. Von den juristischen Verheerungen und dem notwendigen Ende des Paragrafen 218.

Kolumne von Heribert Prantl

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: