Transsexualität:"Gegen so ein Gesetz wird es Klagen hageln"

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Tessa Ganserer (rechts), die in ihrem Pass noch Markus heißt, zusammen mit ihrer Frau Ines Eichmüller. (Foto: Lisa Schnell)
  • Katarina Barley (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) haben eine Reform des Transsexuellengesetzes erarbeitet.
  • Der Entwurf sieht vor, dass weiter ein Gericht darüber entscheidet, ob Betroffene ihr Geschlecht offiziell ändern dürfen.
  • Zahlreiche Verbände und Betroffene bezeichnen den Gesetzesentwurf als diskriminierend.

Von Lisa Schnell, Nürnberg

Wenn Tessa Ganserer sich ein neues Kleid kaufen will und zufällig kein Bargeld dabei hat, passiert etwas Ungewöhnliches: Sie wird nervös. Mit jedem Schritt vorwärts an der Kasse klopft ihr Herz heftiger. Gleich wird sie den Namen erklären müssen auf ihrer Girokarte, der so gar nicht zu ihr passt: Markus Ganserer.

Es sind jedes Mal die gleichen Fragen, die gleichen schiefen Blicke. Warum ist sie eine Frau, obwohl sie im Körper eines Mannes geboren wurde? Warum steht in ihrem Ausweis Markus, obwohl sie doch jetzt Tessa ist? Über Transsexualität zu reden, gehört zu Ganserers Job. Die Nürnbergerin, 42, ist queerpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag. Nicht zu ihrem Job gehört: Jeden Tag erklären zu müssen, warum sie ist, wie sie ist. Ihr größter Wunsch ist ein Personalausweis, in dem steht: Tessa Ganserer, weiblich. Deshalb hat sie der Reform des Transsexuellengesetzes so entgegengefiebert. Deshalb war sie so "entsetzt" über den Entwurf, den es jetzt gibt.

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Vornamen und Geschlecht beim Amt ändern zu lassen, ist bisher nur unter strengen Bedingungen möglich. Auch ein neuer Gesetzesentwurf entsetzt Betroffene.

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Ausgearbeitet haben ihn Justizministerin Katarina Barley (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Gerade wird er noch einmal überarbeitet. Zu groß war der Protest nicht nur von Betroffenen wie Ganserer und ihren Verbänden. Wer auch immer eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgab, fand kaum ein freundliches Wort. "Gleichheitsrechtlich fragwürdig", befindet das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), "weiterhin diskriminierend", heißt es vom Verband sozialer Bewegungen "Der Paritätische". Justiz- und Innenministerium rechnen mit etwa 3000 Betroffenen. Das mag für manche nach nicht viel klingen. Ganserer sagt: "Es ist irrelevant, ob die Menschenrechte von einem oder von 5000 verletzt werden."

"Geschlecht macht sich am Bewusstsein fest", sagt Ganserer

Würden die Pläne Realität, bedeutet das für sie: Ein Gericht entscheidet, ob sie offiziell eine Frau sein darf. Dazu muss sie eine Bescheinigung vorlegen von einem kostenlosen Beratungsgespräch mit einem Psychologen. Es soll zeigen, ob ihr Empfinden als Frau ernsthaft und von Dauer ist. Bis jetzt mussten Transsexuelle vor Gericht zwei psychologische Gutachten aufweisen, die sie selbst bezahlt hatten. "Die 3000 Euro spart man sich", sagt Ganserer, ansonsten aber bleibe es dabei: "Ein Richter entscheidet, ob ich so sein darf, wie ich bin. Das ist entwürdigend." Neben Ganserer sitzt ihre Frau, die Mutter ihrer zwei Söhne, Ines Eichmüller. Sie ging nicht, als ihr Mann ihr nach über zehn Jahren Ehe offenbarte, dass er eigentlich eine Frau ist. Bislang aber zog sie es vor, im Hintergrund zu bleiben. Jetzt will Eichmüller sprechen, denn der Gesetzentwurf betrifft auch sie: Ehepartner sollen in Zukunft vor Gericht aussagen.

"Mich gruselt es jetzt schon", sagt Eichmüller. Was sie da wohl gefragt werde? Ob Tessa sich auch weiblich genug verhalte oder gar zu ihrem Sexleben? "Ich beantworte keine intimen Fragen", sagt Eichmüller. Nur: Wird der Antrag dann abgelehnt, und sie ist schuld? Wenn der Ehemann auf einmal eine Ehefrau ist, dann ist das für eine Beziehung schon schwierig. Muss der Partner dann auch noch vor Gericht aussagen, sei das eine erneute "Kraftprobe". Wirklich problematisch könnte es werden, wenn der Ehepartner den Geschlechterwechsel nicht unterstützt und seine Aussage nutzt, um ihn zu verhindern. Eichmüller hofft auf einen "Aufstand der Ehefrauen". Sie plant, der Frau des Innenministers, Karin Seehofer, einen Brief zu schreiben: "Sie weiß doch, wie es ist, intime Fragen über den eigenen Mann beantworten zu müssen." Seehofers Eheleben stand vor Jahren wegen einer Affäre mal im Fokus der Öffentlichkeit.

In nahezu allen Stellungnahmen wird die Befragung der Ehepartner abgelehnt, ebenso wie die vorzulegende Begründung eines Psychologen. Ob Ganserer sich nun vor einem Gutachter oder einem Berater offenbaren muss, mache keinen Unterschied. Intimste Fragen werden vom Juristinnenbund als maßgebliche Einschränkung des Persönlichkeitsrechts eingestuft. Beim Deutschen Institut für Menschenrechte äußern sie Erstaunen: Will eine Frau abtreiben, muss sie lediglich nachweisen, dass eine Beratung stattgefunden hat, eine Begründung wird nicht verlangt. Dabei geht es um den Schutz von ungeborenem Leben. Bei Ganserer geht es darum, ob sie offiziell Markus oder Tessa heißt. Sie aber muss eine psychologische Begründung vorlegen. "Nicht nachvollziehbar", heißt es in der Stellungnahme des DIMR.

Ähnlich lautet der Kommentar, wenn es um die unterschiedlichen Regelungen für Trans- und Intersexuelle geht. Intersexuelle haben von Geburt an keine eindeutigen Geschlechtsmerkmale. Für sie reicht eine Erklärung beim Standesamt, um ihr Geschlecht im Pass zu ändern. Vor Gericht müssen nur Transsexuelle. Sie haben wie Ganserer einen eindeutig männlichen oder weiblichen Körper, der aber nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Beide Gruppen müssten gleich behandelt werden, so die Forderung der Verbände. "Geschlecht macht sich am Bewusstsein fest", sagt Ganserer. Auch sie will ihren Pass beim Standesamt ändern können. Dazu wird es wohl nicht kommen.

Bei einem Gerichtsverfahren soll es bleiben, heißt es aus Regierungskreisen. Dafür sollen Ehepartner nicht mehr aussagen müssen, und auch eine psychologische Bewertung soll nicht mehr nötig sein, nur der Nachweis, dass eine Beratung stattfand. Für Ganserer ist das nicht genug. Nicht ein Gericht, sondern sie selbst will über ihr Geschlecht bestimmen. Und sie prognostiziert: "Gegen so ein Gesetz wird es Klagen hageln."

© SZ vom 23.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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