Potsdam:Innenministerium: Ausreise von Gefährder keine Gefahr

München (dpa) - Die ungehinderte Ausreise eines islamistischen Gefährders trotz Fußfessel stellt für das Bayerische Innenministerium keine Gefahr dar. "Ein Gefährder, der freiwillig ausreist, ist für die Sicherheitslage in Deutschland immer ein Gewinn", sagte ein Sprecher am Freitag. Das Bundeskriminalamt habe die Kollegen in Griechenland und der Türkei danach über den Vorfall informiert. Der 35 Jahre alte syrische Flüchtling war vom Hamburger Flughafen nach Athen gereist.

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München (dpa) - Die ungehinderte Ausreise eines islamistischen Gefährders trotz Fußfessel stellt für das Bayerische Innenministerium keine Gefahr dar. „Ein Gefährder, der freiwillig ausreist, ist für die Sicherheitslage in Deutschland immer ein Gewinn“, sagte ein Sprecher am Freitag. Das Bundeskriminalamt habe die Kollegen in Griechenland und der Türkei danach über den Vorfall informiert. Der 35 Jahre alte syrische Flüchtling war vom Hamburger Flughafen nach Athen gereist.

Laut Innenministerium gab es keine rechtliche Grundlage, den Mann an der Ausreise zu hindern. Da er seiner Meldepflicht nachgekommen sei, habe er sich auch legal in Hamburg aufgehalten. Das zuständige Polizeipräsidium Unterfranken war nach eigenen Angaben darüber informiert gewesen. Der Mann habe dort seine Mutter und Schwester besucht. Ob das Präsidium auch von dessen Ausreiseplänen wusste, dazu gab es zunächst keine Auskunft.

Der Mann darf nun nicht mehr in die EU einreisen. Er ist schengenweit ausgeschrieben. „Auf legalem Weg kann er nicht mehr einreisen“, so der Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. Sollte er dennoch innerhalb der EU aufgegriffen werden, werde er festgenommen und abgeschoben.

Der 35-Jährige war laut Innenministerium der einzige islamistische Gefährder, der nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz mit einer Fußfessel überwacht wurde. Im Juli hatte der Landtag die Befugnisse bei drohender Gefahr entsprechend ausgeweitet.

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