Ersatzfreiheitsstrafe:Nur noch halb so lang in Haft

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Die Angeklagten machten sich in vielen Fällen nicht die Mühe, die Fahrscheine tatsächlich zu kontrollieren. (Foto: Stephan Rumpf)

Wer eine Geldstrafe nicht bezahlt, muss ins Gefängnis - doch künftig deutlich kürzer. Der Justizminister nennt den Bundestagsbeschluss eine "historische Reform".

Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss dafür nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bisher. Der Bundestag halbierte am Donnerstag die Dauer der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen. "Eine Ersatzfreiheitsstrafe greift deutlich mehr in das Leben eines Menschen ein als eine Geldstrafe", erklärte der FDP-Abgeordnete Philipp Hartewig die Reform, die das Parlament mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP beschloss. Die CDU/CSU und die Linken enthielten sich, die AfD stimmte gegen den Gesetzesentwurf.

Bei unbezahlten Geldstrafen wird die Summe in der Regel im Gefängnis abgesessen. Die Zahl der Tage, die der Betroffene dafür hinter Gitter verbringt, entsprach bisher den Tagessätzen, zu denen er verurteilt wurde. Durch die jetzt beschlossene Halbierung drohen jedoch etwa bei einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen nur noch 25 Tage Haft. Betroffene müssen darüber hinaus in Zukunft ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie alternativ zur Haft auch soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten können.

Die Linke hatte gefordert, die Ersatzfreiheitsstrafe ganz abzuschaffen

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sprach vor diesem Hintergrund von einer historischen Reform: "Wir machen für Betroffene von Ersatzfreiheitsstrafen die Chance greifbarer, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe etwa durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden." Die Linke hatte gefordert, das Instrument der Ersatzfreiheitsstrafe komplett abzuschaffen. Das aber lehnt die Bundesregierung mit der Begründung ab, dass dies die "wirksame Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs" bei der Geldstrafe grundsätzlich infrage stellen würde.

Mit der Gesetzesänderung werden ferner die Voraussetzungen verschärft, unter denen drogen- oder alkoholabhängige Straftäter ihre Haft statt im Gefängnis in einer Entzugseinrichtung oder einem psychiatrischen Krankenhaus absitzen können. Die Zahl der Häftlinge, die in einer solchen Einrichtung untergebracht wurden, war nach Regierungsangaben in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, was vielerorts zu massiven Überbelegungen führte. Außerdem wird der Katalog der Beweggründe, die sich strafverschärfend auswirken können, um geschlechtsspezifische und queerfeindliche Tatmotive erweitert. "Durch die heute beschlossenen Maßnahmen stärken wir die Resozialisierung und Prävention und entlasten zugleich den Staat und seine Einrichtungen", erklärte Buschmann dazu.

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