Cottbus:Gericht stellt Verfahren gegen Kraftwerk-Demonstranten ein

Cottbus (dpa/bb) - Das Amtsgericht Cottbus hat ein Verfahren gegen fünf Umweltaktivisten und Braunkohlegegner gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Die drei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 27 und 48 Jahren hatten sich im September 2013 im Rahmen einer Greenpeace-Aktion an die Gleise der Kohletransportbahn zum Kraftwerk Schwarze Pumpe (Landkreis Spree-Neiße) gekettet. Bis Ende August müssen sie nun jeweils 2000 Euro an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zahlen, wie Gerichtssprecher Michael Höhr am Montag sagte.

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Cottbus (dpa/bb) - Das Amtsgericht Cottbus hat ein Verfahren gegen fünf Umweltaktivisten und Braunkohlegegner gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Die drei Frauen und zwei Männer im Alter zwischen 27 und 48 Jahren hatten sich im September 2013 im Rahmen einer Greenpeace-Aktion an die Gleise der Kohletransportbahn zum Kraftwerk Schwarze Pumpe (Landkreis Spree-Neiße) gekettet. Bis Ende August müssen sie nun jeweils 2000 Euro an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zahlen, wie Gerichtssprecher Michael Höhr am Montag sagte.

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte im März 2017 Strafbefehle wegen Nötigung, Sachbeschädigung sowie Störung öffentlicher Betriebe gegen die fünf Aktivisten erlassen. Dagegen legten die Demonstranten Einspruch ein. Sollte das Geld bis Ende August nicht gezahlt werden, wird das Verfahren vor dem Amtsgericht Cottbus wieder aufgenommen, wie Höhr sagte. Wegen der Aktion im September 2013 seien noch weitere Verfahren am Amtsgericht offen. Zunächst hatte der RBB berichtet.

Es dürfe nicht bestraft werden, wenn Menschen friedlich für den Schutz des Planeten demonstrieren, sagte Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. „Die Betreiber von Kohlekraftwerken verursachen weltweit immense Schäden, für die bislang alleine die Gesellschaft zahlt.“ Eine offene Gesellschaft müsse aushalten, dass Menschen auf diese Ungerechtigkeit hinweisen.

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