Cum-Ex-Skandal:Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht keinen Verdacht gegen Scholz

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg sieht weiterhin keinen Grund in der Cum-Ex-Affäre gegen Bundeskanzler Olaf Scholz zu ermitteln. (Foto: Annegret Hilse/REUTERS)

Eine Beschwerde, dass keine Ermittlungen gegen den Bundeskanzler eingeleitet wurden, weist die Behörde ab. Auch gegen Scholz' Nachfolger Tschentscher bestehe weiter kein Anfangsverdacht.

In der Cum-Ex-Affäre wird die Staatsanwaltschaft Hamburg keine Ermittlungen gegen Bundeskanzler Olaf Scholz einleiten. Eine entsprechende Beschwerde, dass gegen Scholz und seinen Nachfolger als Hamburger Bürgermeister, Peter Tschentscher (SPD), keine Ermittlungen eingeleitet wurden, wies die Generalstaatsanwaltschaft als unbegründet zurück. Das bestätigt eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Zunächst hatte der Tagesspiegel berichtet. Ein entsprechender Bescheid sei am 10. August ergangen.

Im Februar hatte der Rechtsanwalt Gerhard Strate Strafanzeige gegen Scholz und Tschentscher, Scholz' damaligen Finanzsenator, gestellt, wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die Staatsanwaltschaft Hamburg lehnte im März die Eröffnung eines Verfahrens ab, weil kein Anfangsverdacht bestanden habe. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die Anlass geboten hätten, von dieser Entscheidung abzuweichen, sagte die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft.

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In seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister traf sich Scholz 2016 und 2017 mit den Gesellschaftern der Warburg-Bank, Christian Olearius und Max Warburg. Die Bank war am Cum-Ex-Skandal beteiligt, bei dem Kriminelle über Jahre hinweg beim Aktienhandel Steuerrückzahlungen erhielten, obwohl sie gar keine Steuern gezahlt hatten. Nach den Treffen ließ die Hamburger Finanzverwaltung eine Steuerrückforderung in Höhe von 47 Millionen Euro verstreichen. Erst auf Druck des Bundesfinanzministeriums und aufgrund eines Gerichtsbeschlusses kümmerte sie sich um die Eintreibung. Scholz war unter Druck geraten, weil er im Verdacht stand, die Steuerhinterziehungen unterstützt zu haben. Durch Cum-Ex und verwandte Geschäfte sollen dem deutschen Fiskus im Zeitraum zwischen 2000 und 2020 knapp 36 Milliarden Euro Steuern verloren gegangen sein.

Scholz hatte erst kürzlich erneut jede Verantwortung in der Sache zurückgewiesen. "Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es eine politische Beeinflussung gegeben hat", sagte er am vorigen Donnerstag in Berlin. "Ich bin sicher, dass diese Erkenntnis nicht mehr geändert werden wird." Mit ihrer Entscheidung stützt die Generalstaatsanwaltschaft die Aussage von Scholz. Auch für Falschaussagen im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss gebe es keine tatsächlichen Anhaltspunkte.

In der Sache ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft noch gegen zwei ehemalige Hamburger SPD-Politiker und eine Finanzbeamtin wegen des Verdachts der Begünstigung von Steuerhinterziehung. Unionspolitiker fordern inzwischen von Scholz, der Kölner Staatsanwaltschaft seine privaten E-Mails zur Verfügung zu stellen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), sagte der "Bild"-Zeitung (Dienstag): "Scholz muss jetzt den Ermittlern auch seinen privaten E-Mail-Verkehr offenlegen." Diese in die Ermittlungen einzubeziehen, verlangte auch der Unionssprecher im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, Götz Wiese (CDU): "Es müssen sämtliche E-Mails und Chats von Scholz durchgesehen werden."

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