Im emsländischen Sögel sind inzwischen 81 Beschäftigte des Schlachthofes Weidemark mit dem Coronavirus infiziert. Die Firma gehört zur Tönnies-Unternehmensgruppe mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück, wo es im Juni einen massenhaften Corona-Ausbruch gegeben hatte.
Um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen, gibt es eine neue Allgemeinverfügung für die Samtgemeinde Sögel. Zusammenkünfte im öffentlichen und im privaten Raum sind ab sofort mit maximal sechs Personen erlaubt; diese Grenze gelte auch für Betriebe in Gaststätten pro Tisch, wie der Landkreis Emsland am Sonntag mitteilte.
Die Kontaktbeschränkung beziehe sich nicht auf enge Familienangehörige oder ein Treffen von maximal zwei Hausständen. Ausnahmen seien auch Anlässe wie Hochzeits- oder Erstkommunionfeiern, Taufen oder Beerdigungen. Die Allgemeinverfügung sei zunächst bis einschließlich 19. Oktober 2020 gültig. Schüler und Lehrer der allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und II müssen bis zu den Herbstferien auch während des Unterrichts in den Klassenräumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Untersagt seien der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sowie der Schulsport.
Für Veranstaltungen in der Samtgemeinde Sögel gibt die Allgemeinverfügung eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen vor. Es gilt dort ein Verbot des Ausschanks von Spirituosen ab 18.00 Uhr und von sonstigen alkoholischen Getränken ab 22 Uhr. "Im gesamten Kreisgebiet beobachten wir ein dynamisches Infektionsgeschehen, so dass wir bei derzeit 137 Fällen die kritische Marke von 35 Corona-Neufällen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten haben", sagte Landrat Marc-André Burgdorf.
Alle im Schlachthof beschäftigten Corona-Infizierten und ihre Kontaktpersonen, die zu einem Großteil in der Samtgemeinde Sögel wohnen, befinden sich in Quarantäne. Die ersten Fälle hatten sich bei Tests durch den Betriebsarzt bestätigt. Nach Angaben der Gemeinde Sögel werden die rund 2000 Mitarbeiter des Schlachthofes regelmäßig auf das Virus getestet.
Mehr als 30 000 Bußgeldverfahren in großen Städten
In den sieben einwohnerstärksten Städten in Deutschland sind laut einer Umfrage der Welt am Sonntag deutlich mehr als 30 000 Corona-Bußgeldverfahren eingeleitet worden. In München seien demnach bis Ende September gut 9100 Verfahren durchgeführt worden, heißt es unter Berufung auf einen Sprecher des örtlichen Kreisverwaltungsreferats. Knapp davor liege Hamburg mit rund 11 000 Verfahren.
In Stuttgart wurden dem Bericht zufolge seit April 4745 Bußgeldverfahren bearbeitet. Frankfurt am Main habe rund 3100 Verfahren eingeleitet, heißt es weiter, Düsseldorf 1200. In Berlin seien die einzelnen Bezirke zuständig, wo es laut Bericht 4400 Verfahren gebe - allerdings hätten nicht in allen Bezirken aktuelle Zahlen vorgelegen. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von gut 33 500 verzeichneten Bußgeldverfahren. Dabei fehlen Angaben aus Köln, wo nur Schätzungen vorliegen, mit wie vielen Einnahmen zu rechnen ist. Die Rheinmetropole prognostiziert diese demnach auf rund 430 000 Euro und liegt im Vergleich der befragten Städte im Mittelfeld.
Für München werden in dem Bericht 1,2 Millionen Euro Einnahmen genannt, Hamburg liege knapp unter einer Million. Berliner Bezirke beziffern die Einnahmen demnach auf mindestens 120 000 Euro, wie es in dem Bericht heißt. Für Frankfurt und Düsseldorf werden die Einnahmen mit 275 000 und 112 000 Euro angegeben. Stuttgart hatte als einzige der angefragten Städte keine Angaben zu den Einnahmen gemacht.
Spahn will in Pflegeheimen flächendeckend testen lassen
In einzelnen Alten- und Pflegeheimen hatten sich in den vergangenen Monaten immer wieder massenhaft ältere Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Nun arbeitet das Gesundheitsministerium an neuen Teststrategien, um besonders gefährdete Personengruppen besser zu schützen. In Alten- und Pflegeheimen soll vom 15. Oktober an flächendeckend auf Corona getestet werden. Das geht aus einem Referentenentwurf für eine nationale Teststrategie hervor, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Einsatz von Corona-Tests in Deutschland regeln will. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums bestätigte dem Evangelischen Pressedienst einen entsprechenden Bericht des Spiegels.
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Demnach sieht der 23-seitige Entwurf auch ähnlich großzügige Regelungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Arzt- und Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen, Praxen humanmedizinischer Heilberufe sowie ambulante Pflegedienste vor. Wird in solchen Einrichtungen eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt, soll nach dem Referentenentwurf künftig jeder, der in den vorigen zehn Tagen dort anwesend war, Anspruch auf einen Test haben.
Pflegeheime sollen nach dem Willen des Gesundheitsministeriums ein monatliches Kontingent für sogenannte Antigen-Schnelltests zur Verfügung gestellt bekommen. Geplant sind bis zu 50 Tests pro Bewohner. Eine Einrichtung mit 80 Bewohnern könnte also bis zu 4000 Tests im Monat nutzen, um Besucher, Personal und Bewohner wiederholt zu testen. Bezahlt werden sollen die Schnelltests über den Gesundheitsfonds, aus dem Krankenkassen ihre Mittel erhalten. Das Ministerium veranschlagt dafür einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag, abhängig von der Entwicklung des Testgeschehens.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hält es für überfällig, dass Gesundheitsminister Spahn eine effiziente Corona-Teststrategie für die Altenpflege vorlegt. Brysch sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Über die Hälfte der Corona-Toten lebten in einem Pflegeheim. Hier wohnt die Risikogruppe auf engstem Raum zusammen. Deshalb ist es überfällig, dass der Gesundheitsminister eine effiziente Teststrategie für die Altenpflege auf den Weg bringt." Auch sei es gut, Pflegekräfte und Angehörige in das Konzept einzuschließen.
2279 Corona-Neuinfektionen in Deutschland registriert
Das Robert-Koch-Institut hat am Sonntag eine vergleichsweise etwas niedrigere Zahl an neuen Corona-Infektionen gemeldet. Die Gesundheitsämter hatten binnen eines Tages 2279 Fälle übermittelt, wie das RKI am Morgen bekanntgab. An Sonntagen wie auch an Montagen sind die erfassten Fallzahlen erfahrungsgemäß meist niedriger, auch weil am Wochenende nicht alle Gesundheitsämter Daten an das RKI melden. Zuvor hatte es dem RKI zufolge drei Tage lang in Folge mehr als 2500 bestätigte Neuinfektionen gegeben.
Seit Beginn der Corona-Krise haben sich bis Montagmorgen mehr als 300 000 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert (Datenstand 5.10., 6.30 Uhr). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9534 - fünf mehr als am Vortag.
Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag nach RKI-Schätzungen in Deutschland laut Lagebericht vom Samstag bei 1,10 (Vortag: 0,97). Das bedeutet, dass ein Infizierter im Mittel etwas mehr als einen weiteren Menschen ansteckt. Der R-Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen etwa eineinhalb Wochen zuvor ab. Zudem gibt das RKI in seinem aktuellen Lagebericht ein sogenanntes Sieben-Tage-R an. Der Wert bezieht sich auf einen längeren Zeitraum und unterliegt daher weniger tagesaktuellen Schwankungen. Nach RKI-Schätzungen lag dieser Wert am Freitag bei 1,13 (Vortag: 1,08). Er zeigt das Infektionsgeschehen von vor acht bis 16 Tagen.
Studierende nehmen Kredite in Höhe von fast einer Milliarde Euro auf
Studierende haben bedingt durch die Corona-Krise Kredite für fast eine Milliarde Euro aufgenommen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesbildungsministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestages hervor. Demnach hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von Mai bis September dieses Jahres etwa 30 800 Anträge auf einen KfW-Studienkredit und damit Kredite in einer Gesamthöhe von 919,6 Millionen Euro bewilligt.
Das sind fast vier Mal so viele Anträge wie im selben Zeitraum des Vorjahres. Von Mai bis September 2019 seien nach Angaben einer KfW-Sprecherin 8500 Anträge im Gesamtvolumen von 315 Millionen Euro gestellt worden. Sie bezeichnete 2019 als ein durchschnittliches Jahr. Im Schnitt werden im Jahr gut 23 000 Vertragsabschlüsse verzeichnet.
Die Kredite sollen in Finanznöte geratenen Studierenden helfen, deren Nebenjobs weggebrochen sind. Allein im Gastgewerbe waren bis Ende Juni mehr als 300 000 Minijobs betroffen. Seit Mai müssen bei Studienkreditverträgen keine Zinsen mehr gezahlt werden. Dies gilt noch bis März 2021. Die Studierendenkredite sind als Hilfemaßnahme während der Corona-Krise gedacht. "Das Angebot wird sowohl von deutschen wie auch von ausländischen Studierenden stark nachgefragt", heißt es in dem Schreiben des Bundesbildungsministeriums.
Auch Studierende aus dem Ausland können für die Zeit der Zinsfreistellung einen Kredit bei der KfW beantragen. Der KfW-Studienkredit von maximal 650 Euro im Monat wird für bis zu 14 Semester ausgezahlt, also maximal 54 600 Euro.
Das Bundesbildungsministerium hat darüber hinaus einen vorübergehender Notfond aufgelegt. Von Juni bis September wurden 500 Euro pro Monat an diejenigen ausgezahlt, die über ihre Kontoauszüge nachweisen konnten, dass sie durch weggebrochene Einnahmen etwa aus Studentenjobs in eine finanzielle Notlage geraten sind. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Schottland und Teile der Niederlande zu Risikogebieten erklärt
Die Bundesregierung hat weitere Regionen in Europa zu Risikogebieten erklärt. Betroffen sind ganz Schottland sowie in England die Regionen North West, North East und Yorkshire and the Humber. Zudem sind weite Teile der Niederlande betroffen. Ausnahmen sind Zeeland und Limburg. Die Risikoliste des Robert-Koch-Instituts wurde am Freitag entsprechend aktualisiert. Es ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung in Kürze eine Reisewarnung für die genannten Regionen ausspricht.
In Österreich zählen das Kleinwalsertal und die Gemeinde Jungholz dagegen nicht mehr als Risikogebiete. Die beiden österreichischen Exklaven seien eine Ausnahme, teilte das RKI mit. Für den Rest der österreichischen Bundesländer Vorarlberg und Tirol gelten weiter die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.
Die österreichischen Exklaven, die nur von Bayern aus erreichbar sind, meldeten in den vergangenen Tagen keine einzige neue Corona-Infektion. Eine Online-Petition mit mehr als 10 500 Unterstützern hatte deshalb Ausnahmeregeln gefordert.
Die Ausweisung zum Risikogebiet und die in aller Regel darauf folgenden Reisewarnungen bedeuten zwar kein Reiseverbot, sollen aber eine möglichst große abschreckende Wirkung auf Touristen haben. Das Gute für den Urlauber: Er kann eine bereits gebuchte Reise stornieren, wenn sein Ziel zum Risikogebiet erklärt wird. Das Schlechte: Rückkehrer aus den Risikogebieten müssen sich testen lassen und in Quarantäne, bis das Ergebnis vorliegt.
Ausbruch bei Tönnies kostet Kreis Gütersloh 9,6 Millionen Euro
9,6 Millionen Euro hat es den Kreis Gütersloh gekostet, auf den Corona-Ausbruch bei der Fleischfabrik Tönnies in Rheda-Wiedenbrück zu reagieren. Etwa 1000 Mitarbeiter der Firma hatten sich infiziert. Rund 100 000 Bürgerinnen und Bürger mussten daraufhin schnell getestet werden, Behörden mussten Teile des Personals und deren Adressen identifizieren, massive Quarantänemaßnahmen wurden vorgenommen. Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) will nun zumindest für einen Teil der Kosten das Unternehmen in die Pflicht nehmen, wie der WDR berichtet.
In der Vergangenheit hatte der Unternehmer Clemens Tönnies bereits angekündigt, er als Unternehmer und das Unternehmen insgesamt stünden in "voller Verantwortung". Adenauer sieht darin die Zusage, Schadenersatz zu leisten. Noch ist allerdings nicht klar, ob und wie viel Tönnies tatsächlich zahlen wird. Und auch, ob der Kreis eine Zahlung einklagen könnte, falls es nicht freiwillig dazu kommt, ist nicht sicher.
Die Stadt Verl hat allerdings bereits Rechnungen für Quarantänemaßnahmen an Tönnies schicken lassen, heißt es beim WDR. Und der Konzern hat zumindest einen Teil davon bereits gezahlt. Etwa 100 000 Euro sind noch offen. Einen Teil davon will Tönnies offenbar auch noch zahlen - aber es ist unklar, wie viel.
Weitere Impfstoff-Studie startet in Deutschland
In Deutschland darf ein Corona-Impfstoff an Menschen getestet werden, der auf einem Impfstoff gegen Pocken basiert. Das für Impfstoffe zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Studie genehmigt. Es handelt sich um einen sogenannten Vektorimpfstoff, mit dem genetisches Material des Covid-19-Erregers in den Körper eingeschleust wird, wie das PEI am Freitag im hessischen Langen mitteilte.
In der ersten Phase der klinischen Prüfung wird das von der ostdeutschen IDT Biologika zusammen mit dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) entwickelte Mittel auf Sicherheit, Verträglichkeit und auf seine spezifische Immunantwort gegen den Erreger untersucht. An der Studie nehmen 30 gesunde Erwachsene teil. Sie erhalten zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen.
Arbeitsgruppen in Hamburg und Marburg messen parallel die Bildung von Antikörpern und T-Zellen im Körper und vergleichen diese mit der Immunreaktion von genesenen Covid-19-Patienten.
Aktuell sind laut Weltgesundheitsorganisation weltweit 41 Covid-19-Impfstoffkandidaten in der klinischen Prüfung, einige von ihnen schon in der für die Zulassung wichtigen dritten Phase. In Deutschland sind laut PEI vier sogenannte RNA-Impfstoffe und nun zwei Vektorimpfstoffe in verschiedenen Phasen in der klinischen Prüfung.