Über die Feiertage sollte es noch etwas lockerer zugehen, aber spätestens zum 28. Dezember mussten die Bundesländer nun ihre Corona-Regeln verschärfen. Darauf hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder bei ihrem Treffen am Dienstag vor Weihnachten geeinigt. Die neuen Regeln im Überblick:
Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte
Vom 28. Dezember an sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren sind dabei ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an der Zusammenkunft teilnimmt, ist die Regel noch strenger: Dann ist das Treffen auf den eigenen Haushalt und zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt beschränkt.
Clubs und Diskotheken, Sportveranstaltungen
Clubs und Diskotheken müssen geschlossen werden, Tanzveranstaltungen sind verboten. Dies war bisher schon in vielen Bundesländern der Fall, nun gilt es bundesweit. Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen sollen ohne Zuschauer stattfinden. Das bedeutet: Auch überregionale Sportveranstaltungen wie Fußballspiele mussten spätestens vom 28. Dezember an ohne Zuschauer stattfinden.
Silvester und Neujahr
Am 31. Dezember und 1. Januar gilt ein Versammlungsverbot. Der Verkauf von Feuerwerk ist in diesem Jahr verboten, um die Krankenhäuser nicht noch mehr zu belasten.
Impfungen
Bis Ende Januar will die Bundesregierung weitere 30 Millionen Booster-Impfungen erreichen. Damit wären dann drei Viertel der Bürger in Deutschland dreimal geimpft, sagte Scholz. Ein Zwischenziel bis zur geplanten Impfpflicht sei, die Impfquote möglichst auf 80 Prozent zu steigern. Derzeit sind mindestens 70,8 Prozent zweifach geimpft oder haben die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten.
Um diese Ziele zu erreichen, werde die Impfkampagne auch während der Weihnachtstage und zwischen den Jahren "mit unverminderter Kraft" fortgesetzt.
Mitte November hatte die Bundesregierung sich bereits ein Ziel von 30 Millionen Impfungen bis zum Jahresende gesetzt. Diese Marke wurde am zweiten Weihnachtsfeiertag überschritten, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mitteilte. Strittig ist aber, von welchem Zeitpunkt an diese Impfungen gezählt werden. Die Regierung gibt die Bund-Länder-Runde vom 18. November an. Alle Experten hatten Kanzler Scholz jedoch so verstanden, als dass der 1. Dezember als Startpunkt gemeint sei, jener Tag, an dem der neue Krisenstab der Bundesregierung seine Arbeit aufgenommen hat. Würde vom 1. Dezember an gerechnet, wäre die 30-Millionen-Grenze bis 31. Dezember nicht mehr erreichbar gewesen.
Kritische Infrastruktur
Bund und Länder fordern Strom- und Wasserversorger sowie Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen auf, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Der neu eingerichtete Krisenstab werde dies unterstützen.
Wie die Bundesländer die Beschlüsse umsetzen
Die Beschlüsse mussten in den Ländern bis spätestens 28. Dezember umgesetzt werden. Manche Bundesländer hatten bereits zu Weihnachten alle oder zumindest einige der Maßnahmen umgesetzt.
So sind zum Beispiel in Bremen schon seit Heiligabend Clubs und Diskos geschlossen, Tanzveranstaltungen sind verboten. Auch in Hamburg traten die verschärften Regeln bereits am 24.12. in Kraft, inklusive der Kontaktbeschränkungen. In Sachsen-Anhalt dürfen Clubs und Diskotheken bereits seit 23. Dezember nicht mehr öffnen.
Seit Montag, 27. Dezember, gelten auch in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg die verschärften Regeln vollständig. In Mecklenburg-Vorpommern galten die Kontaktbeschränkungen bereits seit Heiligabend, von Montag an müssen zudem Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder oder andere Freizeiteinrichtungen im ganzen Land schließen, weil die landeseigene Corona-Ampel seit mehreren Tagen auf Rot steht.
Am Dienstag, 28. Dezember, verschärften Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ihre Corona-Regeln. In Rheinland-Pfalz sind leere Zuschauerränge bereits seit 23. Dezember bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen vorgeschrieben. Von Dienstag an gelten dann auch die weitergehenden Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich. In Sachsen galten wegen hoher Infektionszahlen schon seit 19. November Kontaktbeschränkungen, wie sie andere Länder jetzt einführen. Am 28. Dezember traten auch dort weitere Verschärfungen in Kraft, darunter eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und bei körpernahen Dienstleistungen. Die seit November in Sachsen bestehende nächtliche Ausgangssperre für besonders betroffene Corona-Hotspots wird fortgesetzt.
Wie es jetzt weitergeht
Kanzler und Länderrunde werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen und über weitere Maßnahmen beraten. Dabei soll auch geklärt werden, ob neue Gesetze nötig sind.