Infektionsschutz:Diese Corona-Regeln gelten seit Oktober

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Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Bundesländer auch künftig im öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht anordnen. (Foto: Imago/Brennweiteffm)

Eine Testpflicht in mehr Bereichen, dazu eine strengere Maskenpflicht auch in Arztpraxen und Schulen - mit Ausnahmen für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete: Das neue Infektionsschutzgesetz im Überblick.

Von Kassian Stroh, München

Wie sich die Corona-Pandemie in Herbst und Winter entwickeln wird, darüber rätseln auch die Experten. Doch weil sie eine schlimmere Lage nicht ausschließen, hat der Bund die Schutzmaßnahmen wieder deutlich verschärft. Bundestag und Bundesrat haben im September unter anderem beschlossen, die Maskenpflicht auszuweiten, womöglich auch auf die Schulen, und mehr Corona-Tests zu verlangen. Ist die "Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur" in einem Bundesland gefährdet, kann es künftig auch schärfere Regeln wie Personen-Höchstzahlen bei Veranstaltungen erlassen. All diese neuen Vorschriften gelten vom 1. Oktober an bis zum 7. April 2023.

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Was im Einzelnen gilt:

  • Bundesweit gibt es in Fernzügen eine Maskenpflicht, so wie bisher auch - darüber hinaus auch eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. In stationären Einrichtungen wie Kliniken und Heimen gibt es zudem eine Testpflicht, von der frisch Geimpfte und Genesene ausgenommen werden - sowie die Patienten beziehungsweise Altenheimbewohner in ihren Zimmern. Diese sind auch von der Maskenpflicht ausgenommen, genauso wie Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.
  • Die Länder können darüber hinaus die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verhängen. Dasselbe gilt auch für öffentlich zugängliche Innenräume - mit einer neuen und entscheidenden Ausnahme für Menschen, die einen negativen Corona-Test vorlegen, die in den vergangenen drei Monaten entweder gegen Corona geimpft wurden oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben: Sie müssen in der Gastronomie sowie Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen keine Maske tragen.
  • Die Länder können auch eine Maskenpflicht in Schulen und Ausbildungseinrichtungen verhängen, aber erst ab der fünften Klasse. In Schulen, Kitas und Einrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften oder Kinderheimen dürfen sie künftig eine Testpflicht anordnen.
  • Ist die "Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur" konkret gefährdet, so kann der jeweilige Landtag noch weitergehende Maßnahmen beschließen: eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Innenbereich und auch außen, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, verpflichtende Hygienekonzepte für alle möglichen Betriebe und Veranstaltungen, einen verpflichtenden Mindestabstand im öffentlichen Raum und auch eine Höchstzahl von Besuchern für Veranstaltungen in Innenräumen. Wann diese konkrete Gefahr besteht, ist im Gesetz nicht exakt geregelt, dort werden nur einige Indikatoren wie die Zahl der Neuinfektionen oder die Lage in den Krankenhäusern genannt.

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Was kommt nun doch nicht?

Die Maskenpflicht in Flugzeugen, die die Bundesregierung geplant hatte, wurde Anfang September nach Protesten aus der Branche aus dem Gesetzentwurf genommen; sollte sich die Corona-Lage verschärfen, könnte die Regierung sie aber trotzdem noch anordnen. Zugleich wurde bei den Beratungen im Bundestag aber die FFP2-Maskenpflicht auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten eingeführt. Gestrichen wurde schließlich die Vorschrift, dass Kinder nach einer Covid-19-Erkrankung ein ärztliches Attest brauchen, um wieder in die Schule gehen zu können - hier reicht künftig ein negativer Test.

Warum ist diese Neuregelung gekommen?

Die bisherigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) hatten nur wenige Einschränkungen ermöglicht- das hatte die Ampelkoalition im März vor allem auf Druck der FDP beschlossen. Diese Regelungen liefen Ende September aus. Monatelang drängten die Länder den Bund, eine Nachfolgeregelung zu treffen, um gegen Corona gewappnet zu sein. Darum haben Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bis Anfang August gerungen. Die neuen Regelungen sind ein Kompromiss der beiden, den die Fraktionen der Ampelkoalition noch leicht verändert haben. Sie sind jetzt bis zum 7. April 2023 in Kraft.

Wie wurde der Kompromiss begründet?

"Wir werden die Lage im Griff haben", wie immer sie sich entwickele, versprach Lauterbach bei der abschließenden Debatte im Bundestag. "Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger." Der Gesundheitsminister hatte für strengere Maßnahmen geworben, war aber auf den Widerstand des Koalitionspartners FDP gestoßen. Als dessen Vertreter sagte Justizminister Buschmann, die Maßnahmen seien verhältnismäßig - und es obliege den Bundesländern zu entscheiden, welche in der jeweiligen Lage sinnvoll seien. Lockdowns, Betriebsschließungen oder Ausgangssperren werde es weiter nicht geben. Und er hoffe, "dass das der letzte Winter mit Corona-Schutzmaßnahmen war".

Was wurde an den neuen Vorschriften kritisiert?

CDU und CSU halten es zwar für richtig, den Ländern mehr Instrumente an die Hand zu geben. Es sei aber falsch, nicht klar zu definieren, wann schärfere Regeln möglich werden, kritisierte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge. "Sie machen es sich da zu einfach", warf er der Regierung vor.

Debattiert wurde zuletzt auch über einige Details. Die Vertreter des öffentlichen Nahverkehrs etwa waren sauer, dass es hier weiter eine Maskenpflicht geben soll, von der die Flugzeuge ausgenommen werden. Konzertveranstalter fürchteten, dass für Veranstaltungen wieder Personenobergrenzen verhängt werden - das sei ein "Pulverfass". In den Ländern wurde zudem Kritik an den Maskenregeln laut. Diese nannte beispielsweise der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) "realitätsfremd": Niemand könne in einem Wirtshaus kontrollieren, wer frisch getestet sei oder nicht. Lauterbach will das durch eine Neuversion der Corona-Warn-App möglich machen.

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