Justiz:Wechselt der Generalbundesanwalt ans Verfassungsgericht?

Lesezeit: 3 min

Generalbundesanwalt Peter Frank soll neuer Richter am Bundesverfassungsgericht werden. (Foto: Uli Deck/dpa)

Die CSU hat offenbar ihren Ex-Minister Winfried Bausback als Kandidaten aus dem Rennen genommen und gibt nun Peter Frank den Vorzug. Was der Sinneswandel mit der Fünf-Prozent-Hürde zu tun hat.

Von Andreas Glas und Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Verfassungsrichterwahlen finden ja meist im toten Winkel der öffentlichen Aufmerksamkeit statt. Aber nach dem Paukenschlag des Schuldenbremse-Urteils aus der vergangenen Woche stieg die Neugier, wen die vorschlagsberechtigte Union nun wohl zum Nachfolger von Peter Müller machen würde. Zumal Müller, CDU-Politiker und einst saarländischer Ministerpräsident, für das Urteil eine wichtige Rolle gespielt haben dürfte, das jedenfalls lassen seine kritischen Fragen in der Karlsruher Schuldenbremse-Verhandlung im Juni vermuten. Vor einigen Tagen brachte das Fachmagazin Legal Tribune Online den Namen Winfried Bausback ins Spiel, ehemals bayerischer Justizminister. Die CSU, hieß es, habe sich unionsintern damit durchgesetzt.

Jetzt aber ist alles anders. Die CSU hat ihren Ex-Minister und Landtagsabgeordneten als Kandidaten offenbar aus dem Rennen genommen. Wie die Süddeutsche Zeitung aus der Parteispitze erfahren hat, soll stattdessen Generalbundesanwalt Peter Frank ans Bundesverfassungsgericht wechseln.

Die CSU hat beim Bundesverfassungsgericht gegen die Wahlrechtsreform geklagt

Das wäre ein Sinneswandel in letzter Minute. Die Wahl soll an diesem Freitag im Bundesrat stattfinden, am Donnerstagnachmittag fand sich allerdings noch kein Hinweis in der Tagesordnung. Anlass war möglicherweise exakt jener Legal-Tribune-Artikel zu Bausbacks angeblich bevorstehender Wahl. Dort war nämlich zu lesen, dass Bausback in seiner Dissertation über "Verfassungsrechtliche Grenzen des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag" die Position vertreten habe, Grundmandatsklauseln seien grundsätzlich verfassungswidrig.

Dazu muss man wissen, dass die bisherige Grundmandatsklausel unter anderem der CSU den Verbleib im Bundestag auch für den Fall sicherte, dass sie bundesweit unter die Fünf-Prozent-Hürde fiele - weil in diesem Fall drei Direktmandate für den Einzug ausreichten. Ausgerechnet diese Klausel hat die Ampelkoalition im Zuge der Wahlrechtsreform aber gestrichen, wogegen die CSU beim Bundesverfassungsgericht geklagt hat. Das Verfahren ist anhängig, und mit Bausback hätte dann womöglich einer der ihren darüber geurteilt - der richtige Mann zwar, aber mit der falschen Meinung.

Hält, seiner Dissertation nach zu urteilen, nicht viel von Grundmandatsklauseln: Winfried Bausback, CSU. (Foto: Philipp von Ditfurth/DPA)

Die Causa offenbart also einen seltenen Einblick in die Gedankengänge einer Partei bei der Richterwahl. Ohnehin konnte man sich fragen, warum die Union schon wieder einen Politiker nach Karlsruhe schicken wollte. Neben Bausback wurde auch der Name Günter Krings gehandelt, ein erfahrener Rechtspolitiker. Der amtierende Präsident des Gerichts, Stephan Harbarth, saß zuvor für die CDU im Bundestag. Zu den Usancen der Richterwahl gehört, dass die Parteien sich wegen des Zwei-Drittel-Quorums gegenseitig Vorschlagsrechte einräumen. Doch auf dem Ticket von SPD, FDP und Grünen ist derzeit niemand mit Polithintergrund am Karlsruher Gericht. Die letzte SPD-Richterin mit Politikbiografie war Christine Hohmann-Dennhardt, sie ist 2011 ausgeschieden.

Nun also Peter Frank. Der Mann hat sich in Karlsruhe seit 2015 einen ziemlich tadellosen Namen gemacht, als Chefermittler in schwieriger Zeit. Generalbundesanwalt ist ein kompliziertes Amt, in dem man über allerlei unkalkulierbare Ereignisse stolpern kann, doch der 55-jährige Jurist hat die expandierende Behörde bisher durchaus erfolgreich geführt.

Peter Frank kann eine steile Karriere vorzeigen

Peter Frank hat eine bayerische Justizkarriere hinter sich, wie sie für Juristen typisch ist, die frühzeitig als geeignet für hohe Ämter identifiziert werden. Staatsanwalt in München, Abordnung an die bayerische Bundesvertretung, Richter am Landgericht, danach Stationen im bayerischen Justizministerium und am Oberlandesgericht. Eine Vielfacherprobung, wenn man so will. Unter Justizminister Bausback stieg er 2015 zum Generalstaatsanwalt auf - um ein paar Monate später eine weitere Stufe nach oben zu nehmen. Im Herbst 2015 trat er die Nachfolge von Harald Range als Generalbundesanwalt an.

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Bei der Bundesanwaltschaft laufen derzeit viele Fäden zusammen, aus nationalen wie aus internationalen Krisen. Derzeit arbeitet die Behörde an einer Anklage gegen die "Reichsbürger" um den 71-jährigen Heinrich XIII. Prinz Reuß. Ein enorm aufwendiges Verfahren gegen 69 Beschuldigte. Frank war seit Beginn seiner Amtszeit mit großem Nachdruck gegen rechtsextremistische Umtriebe vorgegangen. In die frühe Phase seiner Amtszeit fiel die dafür so wichtige Vernetzung mit den Sicherheitsbehörden der Länder. Und international ist die Karlsruher Ermittlungsarbeit wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine von großer Bedeutung. Die Bundesanwaltschaft bringt hier Erfahrungen im Zusammenhang mit Syrien mit, weiß also, dass solche Ermittlungen viele Jahre dauern können - aber am Ende doch dazu führen, dass Verbrecher zur Rechenschaft gezogen werden.

Sollte er ans Bundesverfassungsgericht wechseln, könnte er zu Fuß vom alten zum neuen Arbeitsort gehen, er ist keine zwei Kilometer von der Bundesanwaltschaft entfernt. Dort wartet ein schönes Büro mit unablässig wachsenden Aktenbergen. Und aus dem Chef über 300 Mitarbeiter würde ein Richter, der mit den sieben anderen Senatsmitgliedern um gemeinsame Urteile ringen muss. Urteile, die gelegentlich die Republik erschüttern.

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