Verfassungsbeschwerden gegen Bundesnotbremse:Höchstes Gericht berät über Schulschließungen

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So leer wie dieses Klassenzimmer zu Jahresbeginn in Leipzig sollten Unterrichtsräume nicht mehr werden, sagen Experten. Die Kollateralschäden seien zu gravierend. (Foto: Jan Woitas/dpa)

Um die Rechtmäßigkeit von Wechsel- und Heimunterricht beurteilen zu können, hat Karlsruhe Expertisen von Infektiologen und Kinderärzten eingeholt. Die Fragen wiegen schwer - die Antworten auch.

Von Markus Grill und Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Von all den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gehört die Schließung der Schulen zu den umstrittensten. Bildungschancen, soziale Teilhabe, das sorgsam getaktete Familienleben, alles gerät aus den Fugen. Gar nicht zu reden von familiären Gewaltausbrüchen im Lockdown. Bisher sind diese schädlichen Folgen damit gerechtfertigt worden, dass Infektionen überall dort eingedämmt werden müssen, wo viele Menschen in geschlossenen Räumen zusammenkommen - und dass der Gesetzgeber bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen einen weiten Einschätzungsspielraum genießt.

Aber war das wirklich alles rechtens, was Deutschlands Schülerinnen und Schüler bis zum Sommer durchstehen mussten? Darüber wird nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Fragenkatalog des Gerichts und die umfangreichen Stellungnahmen der Fachverbände, die Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR vorliegen, lassen erwarten: Ganz so holzschnittartig wird die Antwort aus Karlsruhe nicht ausfallen.

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Auf dem Prüfstand liegen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse vom Frühjahr, über die das Gericht bis Ende November entscheiden will. Sie betreffen die damalige Regel, bei einem Inzidenzwert ab 100 nur noch Wechselunterricht abzuhalten und ab 165 automatisch ins Homeschooling zu wechseln. Unter den Beschwerden ist auch eine der Stuttgarter Kanzlei Keller. Ihr Ansatz ist, wenn man so will, ein ganzheitlicher: Sie fragt nicht nur nach dem Beitrag der Schulen zum Infektionsgeschehen - den sie für maßlos überschätzt hält. Sondern auch nach all den Verheerungen, die der Lockdown angerichtet hat, durch nicht mehr behebbare Bildungsdefizite, durch gesundheitsschädlichen Bewegungsmangel, durch Narben an der Kinderseele.

Und siehe da, das Bundesverfassungsgericht interessiert sich brennend für diese Themen. Gewiss, es fragt auch nach dem "Wirkungszusammenhang" zwischen Inzidenzwerten und dem Infektionsgeschehen an Schulen - wie man ihn auch für Büros abfragen würde. Vor allem aber erkundigt sich das Gericht nach der Bedeutung des Präsenzunterrichts und den Kollateralschäden des Homeschooling, nach den Folgen für die "Entwicklung der Persönlichkeit" und für die spätere Teilhabe "am gesellschaftlichen und beruflichen Leben".

In Karlsruhe steht eine tief gehende Prüfung an

Und das Gericht macht nicht an der Schultür halt, es leuchtet ins Familienleben hinein: Trifft die Schulschließung Kinder, die in schwierigen Verhältnissen leben, schlimmer? Fehlt ihnen ein Schutzraum vor Misshandlungen, wenn die Schule schließt? Wie hoch ist die Belastung der Eltern? Zwar lassen sich aus den Fragen des Gerichts nicht unmittelbar dessen Antworten ableiten. Aber wenn es den Schulschließungsparagrafen mit einer tiefen Verbeugung vor dem Spielraum des Gesetzgebers weitgehend unbesehen durchwinken wollte, wie man auch Kneipenschließungen hinnimmt, dann stünden nicht all diese Umstände im Fokus, die auf eine sehr tief gehende verfassungsrechtliche Prüfung zielen.

Die Stellungnahmen zeichnen ein teils beklemmendes Bild. Zu den 31 "sachkundigen Dritten", denen das Verfassungsgericht Fragen zur Auswirkung von Schulschließungen geschickt hat, gehören das Robert-Koch-Institut (RKI), das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung und der bekannte Virologe Christian Drosten von der Berliner Charité ebenso wie die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Kinderschutzbund. Auffallend viele beäugen das Instrument der Schulschließungen kritisch, weil nach eineinhalb Jahren Pandemie unübersehbar ist, dass nicht nur das Virus, sondern auch dessen Bekämpfung körperliche und psychische Schäden verursachen kann.

So berichtet RKI-Präsident Lothar Wieler, dass Schulschließungen "zu mehr familiären Spannungen, mehr Partnerschaftskonflikten und häuslicher Gewalt" geführt hätten. "Besonders angespannt war die Lage in Familien mit Kindern unter 14 Jahren." Nach Angaben von Kinderärzten nahmen vor allem Kopf- und Bauchschmerzen sowie Schlafstörungen zu. Auch Entwicklungsverzögerungen in der Motorik und "zu intensiver Medienkontakt" werden beklagt. Wieler schreibt in seiner Stellungnahme, dass bei einer Befragung im zweiten Lockdown 48 Prozent der Kinder und Jugendlichen angaben, ihre Fitness habe sich verschlechtert, und 28 Prozent, sie hätten an Gewicht zugelegt.

Insgesamt folgert das RKI, dass Schulschließungen wegen der negativen Folgen für Schüler "so spät wie möglich eingesetzt werden" sollten. Angesichts zunehmender Impfraten würde dieses Instrument aber sowieso "im Herbst/Winter 2021 an Bedeutung verlieren".

Kinder und Erwachsene: Wer steckt wen an?

Strittig war unter Wissenschaftlern immer, ob sich Kinder weniger häufig infizieren als Erwachsene und ob sie im Falle einer Infektion das Virus weniger häufig weitergeben. Anders gefragt: Stecken Kinder in nennenswerter Zahl Erwachsene an oder sind es meistens die Erwachsenen, die die Kinder anstecken?

Der Virologe Christian Drosten vertritt in seiner Stellungnahme an das Verfassungsgericht die Ansicht, "dass Kinder das Virus unter natürlichen Bedingungen so häufig wie Erwachsene weitergeben". Dagegen schreibt das RKI, Daten deuteten darauf hin, "dass Kinder wahrscheinlich eine niedrigere Viruslast haben als Erwachsene" und insgesamt "weniger infektiös" seien als diese. Auch die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) betont: "Kinder unter zwölf Jahren übertragen das Virus deutlich seltener als Jugendliche und Erwachsene. Sehr viel häufiger ist der Quellpatient bei Kindern eine erwachsene Kontaktperson." Schulen seien deshalb keine "Treiber der Pandemie". Zumindest für die zweite Welle sieht das RKI dies ebenso.

Die Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie hat die Fragen des Verfassungsgerichts gemeinsam mit der Gesellschaft für Medizinische Informatik (GMDS) und dem Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung beantwortet. Die Stellungnahme räumt ein, dass Schulschließungen zu einer "Verschlechterung der mentalen Gesundheit, insbesondere Angst- und depressiven Störungen" geführt und Kinder deutlich weniger Sport getrieben sowie weniger Routineimpfungen, etwa gegen Masern, erhalten haben.

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Trotzdem seien Schulschließungen "effektive Instrumente zur Eindämmung der Epidemie". Ob das an der Maßnahme selbst oder vielmehr an ihren indirekten Effekten liege, sei allerdings unklar, schreiben die Experten und verweisen auf Auswirkungen wie weniger öffentlichen Nahverkehr, weniger Freizeitkontakte der Kinder und weniger Bürokontakte der Eltern. Zudem merken sie an, Schulschließungen würden "als Zeichen der Ernsthaftigkeit der pandemischen Lage wahrgenommen".

Welche Schulmaßnahmen helfen, welche nicht?

Das seit Pandemiebeginn häufig gehörte Argument, Kinder stellten eine Gefahr für alte Menschen dar und Schulschließungen könnten diese Gefahr verringern, wird von der Fachgesellschaft der Kinder-Infektiologen beleuchtet. Sie hält diese Aussage für "ein immer wieder vorgetragenes, aber gänzlich unbewiesenes Narrativ". Vielmehr gebe es "keine Hinweise dafür, dass Kinder in relevantem Maße zu dem Ausbreitungsgeschehen in die Bevölkerung hinein beigetragen" hätten, schreibt die DGPI.

Das Fazit der Kinder-Infektiologen klingt denn auch ernüchternd. Sie bemängeln, dass "der infektiologischen Bedeutung der Kinder in der Pandemie ein unangemessenes Primat eingeräumt und die gravierenden Kollateralschäden faktisch ebenso ignoriert wurden wie das Grundrecht der Kinder und Jugendlichen auf soziale Teilhabe".

Insgesamt überwiegen in den vielen Stellungnahmen der Experten ans Verfassungsgericht die Vorbehalte. Der Schaden von Schulschließungen sei womöglich größer als der Nutzen, geben sie zu bedenken. Viele halten einen Schulbetrieb mit festen Klassen und versetzten Anfangs- sowie Pausenzeiten, mit Mindestabständen, medizinischen Masken und regelmäßiger Lüftung für verantwortbar.

Allerdings: Die meisten Stellungnahmen wurden bereits Mitte Juli verfasst. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Delta-Variante gerade erst begonnen, dominant zu werden. Unter Schülerinnen und Schülern im Alter von zehn bis 14 Jahren lag die Inzidenz bei 14. Heute liegt sie bei 718.

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