"Kein Geld für Verfassungsfeinde":Ein Gesetz gegen die AfD

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Erika Steinbach (AfD), Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, wartet im Oktober 2022 im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der Verhandlung. (Foto: Uli Deck/dpa)

Eine große Mehrheit im Bundestag will verhindern, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Geld vom Staat bekommt.

Von Robert Roßmann, Berlin

Um was es an diesem Tag gehen soll, macht gleich der erste Redner klar. "Kein Geld für Verfassungsfeinde - kein Geld für Stiftungen, die nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen", verlangt der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Der Bundestag berät am Freitag über das "Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt". Es ist - auch wenn es nicht so heißt - ein AfD-Abwehr-Gesetz. Und es geht um viel Geld.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung und all die anderen parteinahen Stiftungen erhalten allein in diesem Jahr 697 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Die AfD verlangt, dass auch die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) berücksichtigt wird. Die DES bekommt immer noch keinen Zuschuss, obwohl die Rechtspopulisten bereits in der zweiten Legislaturperiode im Bundestag sitzen.

Die AfD ist deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Das hat daraufhin entschieden, dass die Nichtberücksichtigung in das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb eingreife. "Für die Rechtfertigung dieses Eingriffs bedarf es eines besonderen Parlamentsgesetzes", heißt es im Urteil der Verfassungsrichter. Und genau deshalb haben die Ampelkoalition und die Union jetzt ein solches Gesetz vorgelegt. Es wird auch von den Linken unterstützt.

Die AfD hat schon angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen

Das Gesetzgebungsverfahren zeige, dass die Demokraten im Bundestag bei diesem wichtigen Thema zusammenhalten, sagt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz in der Debatte. Das Ergebnis der fraktionsübergreifenden Gespräche sei gut. Wer sich nicht zu den Werten der Demokratie bekenne, wer nicht aktiv für die Würde des Menschen einstehe, der dürfe keine staatliche Förderung erhalten, denn er arbeite "nicht an der Stärkung, sondern am Abriss unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats", sagt von Notz. Diese Einschätzung sei auch eine zwingende Konsequenz "aus der schmerzhaften geschichtlichen Erfahrung unseres Landes, dass in Demokratien eben auch Antidemokraten gewählt werden können".

Für die AfD ist das neue Stiftungsgesetz dagegen skandalös. Die "Kartellparteien" würden damit die enormen Zahlungen an die etablierten Stiftungen zementieren, die parteinahe Stiftung der AfD aber bewusst diskriminieren, klagt der AfD-Abgeordnete Malte Kaufmann. "Was von der ganz großen Koalition heute vorgelegt wird, ist die Karikatur eines Gesetzes" - sie delegitimiere "diesen Staat durch Selbstbedienung der politischen Klasse", sagt Kaufmanns Fraktionskollege Albrecht Glaser in der Bundestagsdebatte. Die AfD hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen.

Aber was steht nun genau in dem neuen Stiftungsgesetz? Künftig soll es vor allem zwei neue Bedingungen für Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt geben. Zum einem sollen nur Stiftungen Geld bekommen, die "auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" stehen und auch aktiv für diese eintreten. Zum anderen sollen Stiftungen in Zukunft erst dann Zuschüsse erhalten, wenn die ihnen nahestehende Partei in der dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen ist.

Auch ein paar andere stimmen gegen das Gesetz. Unter ihnen: Sahra Wagenknecht

Wegen dieser zweiten Bedingung wird auch die parteinahe Stiftung des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) - er ist mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten - weiterhin nicht in den Genuss von Bundeszuschüssen kommen. Der SPD-Abgeordnete Fechner sagt, er bedauere das, denn er respektiere die Arbeit der SSW-Stiftung. Ihre Einbeziehung würde aber zu "großen verfassungsrechtlichen Risiken" für das neue Gesetz führen.

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In dem Gesetz gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung, die den Stiftungen der Linken und der FDP hilft. Das neue Gesetz sieht vor, dass Stiftungen auch dann gefördert werden können, wenn die ihnen nahestehende Partei "den Einzug in den Bundestag lediglich einmal nicht erreicht, nachdem zuvor die Voraussetzungen erfüllt waren". Die Linken-nahe Stiftung würde also auch bei einem Scheitern der Partei bei der nächsten Bundestagswahl noch bis 2029 Geld bekommen. Mit der Ausnahmeregelung ist auch sichergestellt, dass die FDP-nahe Stiftung weiterhin Geld bekommt, obwohl die Liberalen von 2013 bis 2017 nicht im Bundestag vertreten waren.

Nach der Debatte im Parlament wurde das neue Stiftungsfinanzierungsgesetz vom Bundestag in einer namentlichen Abstimmung beschlossen. Dagegen votierten lediglich die AfD-Abgeordneten, acht Mitglieder der Linksfraktion - unter ihnen Sahra Wagenknecht und Klaus Ernst -, der SSW-Abgeordnete sowie vier weitere fraktionslose Parlamentarier.

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