Sicherheit:Mehr Rechte für Berliner Polizisten

Lesezeit: 2 min

Ist an der Ausweitung der Novelle beteiligt und muss nun mit SPD-internen Diskussionen rechnen: Berlins Innensenatorin Iris Spranger. (Foto: Christophe Gateau/DPA)

Elektroschocker, Videoüberwachung, Abschuss von Drohnen: Die CDU will das Polizeigesetz der Hauptstadt massiv verschärfen. Einige Ideen dürften den Koalitionspartner SPD schwer irritieren.

Von Jan Heidtmann, Berlin

Berlin will die Rechte der Landespolizei massiv ausweiten. Die Beamten sollen in Zukunft neben anderem mehr Videotechnik einsetzen und verschlüsselte digitale Kommunikation überwachen dürfen. Außerdem soll der Abschuss feindlicher Drohnen geregelt werden, im besten Fall noch vor der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland 2024.

Das Landespolizeirecht sei in den vergangenen Jahren unter der Regierung von SPD, Grünen und der Linken kaum angefasst worden, sagt der Innenpolitik-Experte der Berliner CDU-Fraktion Burkard Dregger. Berlin stünde bei der Ausstattung und den Befugnissen von Beamten an letzter Stelle der Bundesländer. "Mein Anspruch ist, dass der Staat in der Lage ist, sich in der Regel durchzusetzen. Davon ist Berlin mit einer Aufklärungsquote unter 50 Prozent weit entfernt", sagt Dregger. Unter dem neuen Senat aus CDU und SPD solle das Polizeirecht umfassend modernisiert werden.

Auch der Präventivgewahrsam soll ausgeweitet werden

Ein Eckpunktepapier dazu war an diesem Dienstag Thema im Berliner Senat, nun soll ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Bereits in der vergangenen Woche war ein erster Teil der Novelle von den Fraktionen der CDU und der SPD verabschiedet worden. Darin ist vorgesehen, dass die Beamten auch umstrittene Elektroschocker, sogenannte Taser, einsetzen dürfen. Ausgeweitet wird darin auch der Einsatz von Bodycams und der Präventivgewahrsam.

So soll der Unterbindungsgewahrsam bei vermuteten schweren Straftaten in Zukunft auf fünf Tage und bei terroristischen Gefahren auf sieben Tage erweitert werden. Im Fall von kleineren Delikten sollen 48 Stunden Präventivgewahrsam möglich sein. Dazu können bei Wiederholungsgefahr auch die Aktionen von Klimaaktivisten der "Letzten Generation" zählen.

Der zweite Teil der Novelle greift weiter in die Grundrechte der Bürger ein. Dort ist unter anderem vorgesehen, dass besonders kriminalitätsbelastete Personen mit Videokameras überwacht werden können. Außerdem sollen wegen des zunehmenden Einsatzes von Messern Waffenverbotszonen eingerichtet werden. Dort könnte die Polizei Bürger dann ohne einen vorliegenden Verdacht kontrollieren.

Auch im Kampf gegen die organisierte Kriminalität plant die CDU, die Befugnisse der Polizei erheblich auszuweiten. Dem Eckpunktepapier zufolge sollen die Beamten dafür die digitale Kommunikation, unverschlüsselt und verschlüsselt, überwachen dürfen. Geplant ist auch der heimliche Zugriff auf elektronische Daten per Online-Durchsuchung. Als eines der ersten Bundesländer soll in Berlin zudem geregelt werden, unter welchen Bedingungen die Polizei Drohnen einsetzen und auch abschießen darf. "Das ist Neuland", sagt Dregger. "Der Krieg in der Ukraine zeigt, was für fürchterliche Szenarien möglich sind."

Der Experte der Grünen kritisiert "überzogene Grundrechtseinschränkungen"

Das Eckpunktepapier sei gemeinsam mit der SPD-geführten Senatsverwaltung für Inneres und dem Innenpolitik-Experten der SPD-Fraktion ausgearbeitet worden, heißt es. Dennoch ist davon auszugehen, dass der zweite Teil der Novelle anders als der erste bei den Sozialdemokraten erhebliche Diskussionen auslösen wird. Die Berliner SPD hatte nach der Wiederholungswahl im Februar nur mit sehr knapper Mehrheit dem Koalitionsvertrag mit der CDU zugestimmt. Die Neuregelung des Polizeirechts im Eckpunktepapier geht über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus.

Alle Nachrichten im Überblick
:SZ am Morgen & Abend Newsletter

Alles, was Sie heute wissen müssen: Die wichtigsten Nachrichten des Tages, zusammengefasst und eingeordnet von der SZ-Redaktion. Hier kostenlos anmelden.

Vasili Franco, Innenexperte der Grünen-Fraktion in Berlin, kritisiert das Vorhaben. "Die Verschärfung des Polizeigesetzes von Schwarz-Rot ist ein Katalog voller überzogener Grundrechtseinschränkungen." So würden mit der dauerhaften Videoüberwachung in Wohngebieten die Anwohner quasi unter Generalverdacht gestellt werden. Zugleich gebe es keinerlei Nachweis, dass mit Videoüberwachung die Kriminalität tatsächlich zurückgehe. Dieses Missverhältnis von Eingriff und Wirkung gelte für viele Aspekte der geplanten Novellen. "Die Politik gibt der Polizei immer mehr Befugnisse an die Hand, ohne dass man sich genau fragt: wofür?", sagt Franco.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusDiskussion um den Görlitzer Park
:Sieht so ein "Angstraum" aus?

Im Sommer soll im Görlitzer Park eine Frau vergewaltigt worden sein, am Wochenende wurde wieder ein Überfall gemeldet. Der Park gilt als der gefährlichste in Berlin. Aber stimmt das wirklich? Ein Blick in die Zahlen - und auf die Grünflächen.

Von Tobias Bug, Carim Soliman und Friedrich Bungert (Fotos)

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: