Urteile - Karlsruhe:Uniklinik begrüßt Urteil zu Medizin-Studienplätzen

Rostock/Karlsruhe (dpa/mv) - Die Universitätsklinik Rostock hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Medizinstudienplätzen begrüßt. "Dieses Urteil wird eine positive Entwicklung einleiten", sagte der Dekan und wissenschaftliche Vorstand der Klinik, Emil Reisinger, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Für uns bedeutet das, dass wir bis 2019 nichts verändern müssen - wir haben die Aufnahmekriterien gerade erst verbessert." Die Karlsruher Richter haben das Vergabeverfahren am Vormittag teilweise für verfassungswidrig erklärt.

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Rostock/Karlsruhe (dpa/mv) - Die Universitätsklinik Rostock hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Medizinstudienplätzen begrüßt. "Dieses Urteil wird eine positive Entwicklung einleiten", sagte der Dekan und wissenschaftliche Vorstand der Klinik, Emil Reisinger, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. "Für uns bedeutet das, dass wir bis 2019 nichts verändern müssen - wir haben die Aufnahmekriterien gerade erst verbessert." Die Karlsruher Richter haben das Vergabeverfahren am Vormittag teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Pro Jahr beginnen in Rostock 220 junge Leute ein Studium der Medizin. Insgesamt gibt es in der Hansestadt rund 2400 Medizinstudenten. 40 Prozent der Plätze werden durch die Stiftung für Hochschulzulassung, der früheren ZVS, vergeben. Die übrigen Bewerber in Rostock absolvieren einen Medizinertest. "Darin spielen unter anderem kognitive und empathische Kriterien eine Rolle", sagte Reisinger. Die Uniklinik habe darauf geachtet, dass ihre Kriterien rechtssicher sind. Er ging davon aus, dass der Test künftig eine noch stärkere Rolle spielen wird. Mit der Neuordnung würden die Hochschulen mehr Gewicht für die Freiheit von Lehre und Wissenschaft erhalten.

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