Karlsruhe:Karlsruhe lehnt Entscheidung über Corona-Beschränkungen ab

Das Der Bundesadler am Bundesgerichtshof. (Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild)

Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gescheitert. Das...

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Karlsruhe (dpa) - Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die mit einem Eilantrag verbundene Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Beschluss wurde am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 BvR 712/20)

Der Mann hatte sich insbesondere gegen die Versammlungsverbote und Kontaktbeschränkungen gewandt. Durch die soziale Isolierung entstünden ihm schwere und unabwendbare Nachteile. Auch das Verbot religiöser Veranstaltungen und die faktische Aufhebung der Versammlungsfreiheit hält er für unverhältnismäßig. Zur Entlastung des Gesundheitssystems stünden mildere, genauso geeignete Maßnahmen zur Verfügung. So könnten Kranke und Menschen mit Corona-Verdacht isoliert sowie Risikogruppen geschützt werden, argumentierte er.

Nach Auffassung der Verfassungsrichter hätte sich der Mann damit zunächst an die Verwaltungsgerichte wenden müssen. Dafür müsse er nicht - wie er behauptet hatte - erst selbst gegen die Verbote verstoßen. Es gebe durchaus einen Klageweg. Da es um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz gehe, sei es möglich, auch ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts Rechtsschutz zu erlangen.

Die Richter betonen, dass sie auf eine vorherige fachgerichtliche Aufbereitung sogar angewiesen seien: Die Entwicklung der Pandemie und deren Einschätzung durch Experten seien für die Beantwortung der verfassungsrechtlichen Fragen von wesentlicher Bedeutung. Der Kläger hätte außerdem viel genauer darlegen müssen, warum mildere Maßnahmen angeblich genauso geeignet sind. Die bloße Behauptung reiche nicht.

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