Braunschweig:Angeln an Vereinsgewässern ist in der Corona-Krise erlaubt

Angeln an Vereinsgewässern ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vorläufig erlaubt. Nach dem Beschluss fallen Vereinsgewässer...

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Braunschweig (dpa/lni) - Angeln an Vereinsgewässern ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vorläufig erlaubt. Nach dem Beschluss fallen Vereinsgewässer nicht unter die Corona-Verordnungen zu Sportstätten und Freizeiteinrichtungen, wie der Gerichtssprecher Torsten Baumgarten am Dienstag sagte. Demnach gilt die Feststellung für ganz Niedersachsen, auch wenn sich die Eilentscheidung auf einen Streit zwischen dem Landkreis Peine und einem dortigen Angelverein bezieht. (Az.: 4 B 120/20)

Der Verein hatte Klage und Eilantrag beim Gericht eingereicht, weil der Landkreis Angler von den Gewässern wegschickte und dies mit den Corona-Verordnungen der Landesregierung begründete. Nach Auffassung des Kreises sind die zum Verein gehörenden Gewässer Sportstätten, Angeln ist demnach eine Zusammenkunft in einer Freizeiteinrichtung und derzeit verboten. Der Verein hielt dagegen und verwies darauf, dass die Angler laut Gewässerordnung einen Mindestabstand von 20 Metern voneinander halten müssen und Angeln kein Sport, sondern ein Beitrag für den Naturschutz sei.

Nach der Entscheidung des Gerichts vom vergangenen Donnerstag (23. April) dürfen Angler nun wieder zu den Vereinsgewässern. Der Beschluss gilt solange, bis es eine Entscheidung in einem Hauptverfahren gibt. Eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist möglich. Ob es zu einer Hauptverhandlung kommt, war zunächst unklar.

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