Ansbach:Landkreis darf gewerbliche Altpapiersammlung verbieten

Ansbach (dpa/lby) - Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach gewerbliche Altpapiersammlungen untersagen. Wie eine Sprecherin am Montag mitteilte, änderte der Verwaltungsgerichtshof die vorangegangenen Urteile des Verwaltungsgerichts München ab und wies die Klagen eines Unternehmens gegen das Verbot ab. Der Landkreis will einen Dritten mit der Altpapiersammlung beauftragen.

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Ansbach (dpa/lby) - Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach gewerbliche Altpapiersammlungen untersagen. Wie eine Sprecherin am Montag mitteilte, änderte der Verwaltungsgerichtshof die vorangegangenen Urteile des Verwaltungsgerichts München ab und wies die Klagen eines Unternehmens gegen das Verbot ab. Der Landkreis will einen Dritten mit der Altpapiersammlung beauftragen.

Die schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Gegen den Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim war eine ähnliche Klage anhängig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verwaltungsgerichtshof ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.

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