Karlsruhe:Mutmaßliche IS-Anhängerin nach Abschiebung in U-Haft

Lesezeit: 1 min

Eine mutmaßliche IS-Anhängerin ist nach ihrer Abschiebung aus der Türkei in Untersuchungshaft. Beamte des Hessischen Landeskriminalamtes hatten sie am...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Karlsruhe (dpa/lhe) - Eine mutmaßliche IS-Anhängerin ist nach ihrer Abschiebung aus der Türkei in Untersuchungshaft. Beamte des Hessischen Landeskriminalamtes hatten sie am Freitagabend nach der Landung in Frankfurt festgenommen. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) erließ am Samstag auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) und anderer Straftaten, wie die Anklagebehörde mitteilte. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur lebte die in Hannover geborene Frau zuletzt in Hessen.

Die Bundesanwaltschaft wirft der Beschuldigten vor, Ende 2014 nach Syrien gereist zu sein, um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben. Dort habe sie spätestens Anfang 2015 einen IS-Kämpfer geheiratet, mit dem sie in den Irak gezogen sei. Beide sollen in einem vom IS zur Verfügung gestellten Haus gelebt haben. Die Frau habe den Haushalt verrichtet, damit sich ihr Mann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte. Die Verdächtige habe 100 US-Dollar im Monat vom IS erhalten und sei im Besitz eines Sturmgewehrs gewesen. Später seien die Beschuldigte und ihr Ehemann nach Syrien umgezogen, Anfang 2019 wurde sie von kurdischen Sicherheitskräften in Gewahrsam genommen.

Am Donnerstag hatte die Türkei bereits eine deutsch-irakische Familie nach Berlin abgeschoben. Insgesamt waren am Freitagabend zwei von der Türkei abgeschobene Frauen mit einem Linienflug in Frankfurt angekommen.

Die Türkei hatte zu Beginn der zurückliegenden Woche die Abschiebung mehrerer mutmaßlicher IS-Anhänger mit deutscher Staatsbürgerschaft angekündigt. Anfang Oktober waren türkische Truppen in Nordsyrien einmarschiert und gegen die Kurdenmiliz YPG vorgegangen. Die von der YPG geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) bewachen in Nordsyrien immer noch Tausende IS-Gefangene. Nach Angaben pro-kurdischer Medienaktivisten hat die SDF trotz des türkischen Einmarsches noch die Kontrolle über alle IS-Gefangenenlager, mit Ausnahme von Ain Issa.

Bei den Frauen ist es schwieriger. Strafbar ist die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) setzt diese „eine gewisse formale Eingliederung“ voraus. Dafür braucht es keine Beitrittserklärung wie einen Treueeid. Der oder die Verdächtige muss aber eine Stellung einnehmen, „die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern unterscheidbar macht“. Die Abgrenzung im Einzelfall kann schwierig sein. Andere Rückkehrerinnen konnten festgenommen werden, weil sie ihre Kinder ins Kriegsgebiet verschleppt, für den IS Wachdienste übernommen oder Hinrichtungen zugeschaut hatten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: