Urteil zur Sterbehilfe:Einen Monat nach der ersten Mail war die Patientin tot

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Christoph T. legte der Frau eine todbringende Infusion. Sie selbst öffnete das Ventil und starb innerhalb weniger Minuten. (Symbolfoto) (Foto: Imago/Pond5 Images/AddictiveStock)

Ein Arzt legt einer schwer depressiven 37-Jährigen eine tödliche Infusion. Nun ist er wegen Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt worden - obwohl Suizidhilfe seit vier Jahren nicht mehr strafbar ist. Der Fall zeigt: Es braucht dringend neue Regeln.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

War es Hilfe oder Totschlag? Der Prozess, den das Berliner Landgericht gegen einen Arzt und Sterbehelfer zu führen hatte, kreiste um ein Begriffspaar, das man sich kaum gegensätzlicher vorstellen kann. Hilfe oder Totschlag. Menschenliebe oder Lebensvernichtung. Der Berliner Arzt hatte einer Frau, die nicht mehr leben wollte, eine todbringende Infusion gelegt, und das Landgericht musste die juristischen Schlüsse daraus ziehen. An diesem Montag wurde das Urteil gesprochen. Christoph T., 74 Jahre alt, ist zu drei Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Der Arzt habe die Grenzen des Zulässigen überschritten, weil die Frau nicht zur freien Willensbildung in der Lage gewesen sei, befand das Gericht. Sie litt an einer Depression.

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