Prozesse - Stuttgart:Badeunfall: Gericht sieht Mitschuld bei totem Springer

Stuttgart (dpa/lsw) - Gut zwei Jahre nach dem Tod eines Familienvaters am Sprungturm des Freibads in Bad Wimpfen bei Heilbronn sieht das Oberlandesgericht Stuttgart eine Teilschuld beim Verunglückten. Da der 35-Jährige am 4. Juli 2015 trotz "offenkundiger Gefährlichkeit" gesprungen sei, trage er eine 25-prozentige Mitschuld, entschied der 2. Zivilsenat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Witwe war gegen den Betreiber und den Bademeister vor Gericht gezogen, sie fordert Schadenersatz für sich und ihre Kinder. Das Landgericht Heilbronn sah die Schuld für den Unfall zunächst zu 100 Prozent bei den Verantwortlichen des Bades.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Gut zwei Jahre nach dem Tod eines Familienvaters am Sprungturm des Freibads in Bad Wimpfen bei Heilbronn sieht das Oberlandesgericht Stuttgart eine Teilschuld beim Verunglückten. Da der 35-Jährige am 4. Juli 2015 trotz "offenkundiger Gefährlichkeit" gesprungen sei, trage er eine 25-prozentige Mitschuld, entschied der 2. Zivilsenat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Witwe war gegen den Betreiber und den Bademeister vor Gericht gezogen, sie fordert Schadenersatz für sich und ihre Kinder. Das Landgericht Heilbronn sah die Schuld für den Unfall zunächst zu 100 Prozent bei den Verantwortlichen des Bades.

Das Unglück geschah am etwa 70 Jahre alten Sprungturm mit drei übereinander liegenden Sprungplattformen in 5, 7 und 10 Metern Höhe. Wer, von wo und wann springt, regeln dort laut OLG die Badegäste durch Zuruf. Auch der 35-Jährige soll am Unfalltag vor seinem Sprung von der 5-Meter-Plattform "5er springt" gerufen haben. Allerdings sprang unmittelbar danach ein Badegast mit einem Kopfsprung von der 10-Meter-Plattform - weil er den Angaben zufolge den Ruf nicht gehört hatte. Beim Eintauchen prallte er mit der Schulter gegen den Kopf des auftauchenden 35-Jährigen. Dieser erlitt schwere Hirnverletzungen, an denen er am Folgetag starb.

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