Prozesse - Stendal:Illegale Müllentsorgung: BGH soll Urteil überprüfen

Deutschland
Das Landgericht Stendal in Stendal (Sachsen-Anhalt) ist zu sehen. Foto: picture alliance / Klaus-Dietmar Gabbert/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Stendal (dpa/sa) - Das Urteil des Landgerichts Stendal im Verfahren um die illegale Lagerung von Müll in der Tongrube Vehlitz (Jerichower Land) wird von den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft angefochten. Bei drei von den sechs Angeklagten hätten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Revision beantragt, in einem Fall nur die Verteidigung, in zwei Fällen nur die Staatsanwaltschaft, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag auf Nachfrage mit. Nun werde das Urteil vom Montag vergangener Woche durch den BGH komplett überprüft.

Nach mehr als drei Jahren und über 150 Verhandlungstagen hatte das Landgericht Stendal drei Männer wegen illegaler Müllentsorgung in der Tongrube Vehlitz zu Haftstrafen von 4 Jahren und 6 Monaten, 3 Jahren und 3 Monaten sowie eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, zwei wurden freigesprochen.

Vor etwa zwölf Jahren war bekannt geworden, dass in den Gruben Möckern und Vehlitz jahrelang illegal haushaltsähnlicher Müll eingelagert wurde. Die beiden Hauptangeklagten waren Geschäftsführer der inzwischen insolventen Firma, die den Müll dort verkippte. Rund 900 000 Tonnen Abfall ließ das Unternehmen zwischen September 2005 und März 2008 allein in der Grube Vehlitz verschwinden. Es entstand ein Umweltschaden in Millionenhöhe. Das zuständige Landesamt für Geologie und Bergbau hatte nach eigenen Angaben bis Ende 2019 fast 25 Millionen Euro ausgegeben, um die Gefahr von giftigen Stoffen und Gasen zu bannen.

Der Prozess wegen der illegalen Müllablagerung in der Tongrube Möckern (Jerichower Land) läuft am Landgericht Stendal noch weiter. Dort werden kommende Woche die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Ein Urteil könnte im April fallen, erklärte der Gerichtssprecher.

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