Schwerin:Linke fordert Abschaffung von Hartz-IV-Sanktionen

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Schwerin/Karlsruhe (dpa/mv) - Während das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen verhandelt, hat die Landtagsfraktion der Linken in Mecklenburg-Vorpommern deren Abschaffung gefordert. "Wir erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht einem Urteil des Sozialgerichts Gotha folgt, wonach Kürzungen der Leistungen verfassungswidrig sind", sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken im Schweriner Landtag, Simone Oldenburg, am Dienstag. "Zu Recht stellten die Thüringer Richter fest, dass es bei der Sicherung des Existenzminimums keinen Spielraum für Streichungen gibt."

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Schwerin/Karlsruhe (dpa/mv) - Während das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen verhandelt, hat die Landtagsfraktion der Linken in Mecklenburg-Vorpommern deren Abschaffung gefordert. „Wir erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht einem Urteil des Sozialgerichts Gotha folgt, wonach Kürzungen der Leistungen verfassungswidrig sind“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken im Schweriner Landtag, Simone Oldenburg, am Dienstag. „Zu Recht stellten die Thüringer Richter fest, dass es bei der Sicherung des Existenzminimums keinen Spielraum für Streichungen gibt.“

Auch in MV sind Menschen von Hartz-IV-Sanktionen betroffen, weil sie beispielsweise Termine nicht eingehalten haben. Im ersten Halbjahr 2018 haben die Jobcenter 12 424 Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher verhängt. Dies waren nach Angaben der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit rund 800 weniger als im ersten Halbjahr 2017. Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - blieb allerdings unverändert bei 3,1 Prozent, weil die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher gesunken ist. Auch bundesweit beträgt die Quote 3,1 Prozent.

„Meine Fraktion hat die Landesregierung immer wieder aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Sanktionen abzuschaffen“, sagte Oldenburg. Dies sei nicht erfolgt. Die Bestrafungspraxis sei unangemessen und entspreche eher der Pädagogik des 19. als des 21. Jahrhunderts.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte die Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher, die Jobangebote ausschlagen oder Fördermaßnahmen ablehnen, vor dem Bundesverfassungsgericht. „Der Sozialstaat muss ein Mittel haben, die zumutbare Mitwirkung auch verbindlich einzufordern“, sagte er am Dienstag in Karlsruhe. Dazu gehörten auch Leistungskürzungen. Das sei mit Blick auf die Gemeinschaft und insbesondere die Steuerzahler geboten. Das Sozialgericht Gotha hält die Sanktionen für verfassungswidrig und hat zur Klärung Karlsruhe eingeschaltet. (Az. 1 BvL 7/16)

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