Rosenheim:Verfahren um tödliches Überholmanöver wird ausgesetzt

Rosenheim (dpa) - Das Verfahren um ein tödliches Überholmanöver in Rosenheim wird ausgesetzt. Der Richter begründete die überraschende Wende am Freitag vor dem Amtsgericht damit, dass der krankheitsbedingt verhinderte Hauptangeklagte aus Ulm als Zeuge in einem bisher abgetrennten Verfahren benötigt werde. Der Unfallfahrer ist derzeit aber nicht verhandlungsfähig, daher war der Prozess gegen den 23 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung separat gestartet.

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Rosenheim (dpa) - Das Verfahren um ein tödliches Überholmanöver in Rosenheim wird ausgesetzt. Der Richter begründete die überraschende Wende am Freitag vor dem Amtsgericht damit, dass der krankheitsbedingt verhinderte Hauptangeklagte aus Ulm als Zeuge in einem bisher abgetrennten Verfahren benötigt werde. Der Unfallfahrer ist derzeit aber nicht verhandlungsfähig, daher war der Prozess gegen den 23 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung separat gestartet.

Er könnte das überholende Auto beim Einscheren behindert haben. Der Unfallfahrer aus Ulm war im November 2016 mit einem Kleinwagen zusammengestoßen, in dem drei junge Frauen saßen. Eine 21-Jährige starb am Unfallort, eine 15-Jährige wenig später im Krankenhaus.

Das Verfahren gegen den 23-Jährigen werde nun ausgesetzt, sagte der Richter. Es soll nun doch mit dem Prozess gegen den Unfallverursacher zusammengeführt werden. Dafür muss ein Termin noch bestimmt werden.

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