Reutlingen:Streitfall um Strafzinsen landet vor Gericht

Reutlingen/Tübingen (dpa/lsw) - Das Landgericht Tübingen verhandelt am 8. Dezember (11.00 Uhr) den Streitfall um mögliche Strafzinsen für Kleinsparer bei der Volksbank Reutlingen (Aktenzeichen: 4 O 187/17). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Bank geklagt - nun kommt es zu einer mündlichen Verhandlung im Zivilrechtsstreit. Hintergrund ist ein inzwischen zurückgenommener Preisaushang, demzufolge pro Jahr 0,5 Prozent Minuszinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie auf Festgelder berechnet werden könnten.

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Reutlingen/Tübingen (dpa/lsw) - Das Landgericht Tübingen verhandelt am 8. Dezember (11.00 Uhr) den Streitfall um mögliche Strafzinsen für Kleinsparer bei der Volksbank Reutlingen (Aktenzeichen: 4 O 187/17). Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Bank geklagt - nun kommt es zu einer mündlichen Verhandlung im Zivilrechtsstreit. Hintergrund ist ein inzwischen zurückgenommener Preisaushang, demzufolge pro Jahr 0,5 Prozent Minuszinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto sowie auf Festgelder berechnet werden könnten.

Die Bank hat die Negativzinsen zwar nie verlangt und sie auch wieder aus ihrem Preisaushang gestrichen, sich aber geweigert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Deshalb klagen die Verbraucherschützer. Die Reutlinger Volksbank argumentierte, sie könne nicht ausschließen, dass Negativzinsen nötig würden, um die Bank wirtschaftlich weiterhin gesund zu führen.

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