Prozesse - Potsdam:Wem gehört Gemälde "Tarquinius und Lucretia" von Rubens?

Brandenburg
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa) - Seit knapp 20 Jahren beschäftigt die Justiz ein Millionen schweres Gemälde: Wer ist Eigentümer des Werkes "Tarquinius und Lucretia" des flämischen Malers Peter Paul Rubens (1577-1640)? Auch das Landgericht Potsdam konnte am Dienstag zunächst kein Urteil fällen. Es seien noch viele Fragen offen, sagte der Vorsitzende Richter Jan Boecker.

Seit vielen Jahren streiten die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und ein russischer Kunsthändler um das Bild, das nach dem Zweiten Weltkrieg nach Russland gelangte. Klar ist nach Auffassung des Gerichts, dass das Gemälde ab 1930 bis Mitte des Zweiten Weltkrieges in der Bilder-Galerie im Schloss Sanssouci hing. Was aber geschah danach?

Nach Darstellung der Stiftung wurde das Bild bei Plünderungen nach Russland gebracht und konnte damit nicht rechtmäßig durch den russischen Mäzen erworben werden.

Der Händler dagegen behauptet, dass Bild hing um 1945 im Schlafzimmer eines Hauses in Neuruppin, in dem ein russischer Offizier untergebracht war. Dieser sei um 1950 zurück in die Sowjetunion versetzt worden und habe den gesamten Hausrat inklusive des Bildes mitgenommen. 1999 will es der Kunsthändler dann erworben haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte, stellte ein Verfahren dann aber 2006 ein: ein Anfangsverdacht auf eine Straftat habe sich nicht ergeben. Aktuell befindet sich das Werk in einem Lager in Russland.

"Der Sachverhalt umfasst rund 70 Jahre", sagte Richter Boecker jetzt. "Es ist höchst streitig, was nach 1945 mit dem Gemälde geschah." Boecker empfahl, dass sich Stiftung und Händler einigen sollen. "Beide Parteien teilen das Interesse, das Bild zu erhalten und es der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen."

"Wir waren immer gesprächsbereit", sagte der Anwalt des russischen Mannes. Er will das Gemälde für rund drei Millionen Euro erworben und zusätzliche Kosten in die Restaurierung gesteckt haben. Nach Angaben der Stiftung lagen die Größenvorstellungen für einen Kauf erheblich auseinander. Zusätzlich bestehe Unsicherheit darüber, ob die russischen Behörden der Ausfuhr des Bildes zustimmen. Der Wert des Bildes beläuft sich laut Gericht auf rund 72 Millionen Euro. Am 7. Dezember soll vermutlich ein Urteil verkündet werden.

© dpa-infocom, dpa:211025-99-731842/5

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