Nürnberg:Tödliches Überholmanöver: Angeklagter weist Schuld zurück

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Rosenheim (dpa/lby) - Im Prozess um ein tödliches Überholmanöver vor knapp einem Jahr in Rosenheim hat ein der fahrlässigen Tötung angeklagter Autofahrer jegliche Mitschuld an dem Unfall von sich gewiesen. Der Anwalt des 23-Jährigen verlas zu Prozessbeginn am Donnerstag vor dem Schöffengericht Rosenheim eine Erklärung seines Mandanten, der selbst nicht aussagen wird. Demnach habe der Mann sein Auto weder beschleunigt noch abgebremst. Er habe den Unfall nicht verhindern können, erklärte der Verteidiger: "Mein Mandant weist die Vorwürfe mit aller Entschiedenheit zurück."

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Rosenheim (dpa/lby) - Im Prozess um ein tödliches Überholmanöver vor knapp einem Jahr in Rosenheim hat ein der fahrlässigen Tötung angeklagter Autofahrer jegliche Mitschuld an dem Unfall von sich gewiesen. Der Anwalt des 23-Jährigen verlas zu Prozessbeginn am Donnerstag vor dem Schöffengericht Rosenheim eine Erklärung seines Mandanten, der selbst nicht aussagen wird. Demnach habe der Mann sein Auto weder beschleunigt noch abgebremst. Er habe den Unfall nicht verhindern können, erklärte der Verteidiger: „Mein Mandant weist die Vorwürfe mit aller Entschiedenheit zurück.“

Der Mann soll laut Anklage das Einscheren des Hauptangeklagten behindert haben, indem er bei dem Überholvorgang nicht bremste. Der zum Unfallzeitpunkt ebenfalls 23 Jahre alte Autofahrer, der den Frontalzusammenstoß verursachte, ist derzeit krankheitsbedingt nicht verhandlungsfähig. Das Verfahren gegen ihn wurde deshalb abgetrennt.

Der Unfall hatte in und um Rosenheim für großes Aufsehen gesorgt, weil es Gerüchte gab, es habe sich um ein illegales Rennen einer Clique junger Autonarren gehandelt. Die Anklagebehörde fand dafür aber bislang keine Beweise.

Die Staatsanwaltschaft wirft beiden Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Am Abend des 20. November 2016 war der Unfallfahrer aus Ulm auf einer Umgehungsstraße am Stadtrand von Rosenheim unterwegs. Er überholte in einer langgezogenen Kurve zwei vor ihm fahrende Autos und schaffte es nicht mehr, rechtzeitig einzuscheren. Auf der Gegenfahrbahn stieß sein Fahrzeug frontal mit einem Kleinwagen zusammen, in dem drei junge Frauen aus dem nahen Samerberg saßen.

Die 21 Jahre alte Fahrerin starb noch am Unfallort, eine 15-Jährige später im Krankenhaus. Die Eltern der Jugendlichen und ihre Schwester treten als Nebenkläger auf. Als die tödlichen Verletzungen der 15-Jährigen bei der Verlesung der Anklageschrift aufgelistet wurden, mussten beide Frauen weinen. Die ältere Schwester der Jugendlichen überlebte mit schwersten Verletzungen. Der Unfallverursacher und seine Beifahrerin (40) aus Österreich wurden schwer verletzt.

Die Frau sagte als Zeugin aus, dass der Lenker plötzlich ausgeschert sei. „Es war abrupt, es hat mich in den Sitz gedrückt“, schilderte die Frau, die den Unfallfahrer über eine WhatsApp-Gruppe von Liebhabern schneller Autos kennengelernt hatte. „Er hat nicht gebremst.“ Nach dem Zusammenstoß sei sie bewusstlos geworden.

Der gleichaltrige Mitfahrer des vor Gericht stehenden 23-Jährigen schüttelte auf die Frage des Richters, ob sein Freund am Steuer beschleunigt oder das Auto abgebremst habe, den Kopf. Für eine WhatsApp-Nachricht kurz nach dem Unfall an einen Freund mit dem Inhalt „Dieses Mal sind wir aber wirklich kein Rennen gefahren“ hatte der Zeuge keine Erklärung.

Der Prozess wird am 13. Oktober fortgesetzt. Dann soll auch das Urteil verkündet werden.

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