München:Urteil: Landtag muss Auskunft in Abgeordnetenaffäre geben

Leipzig/München (dpa/lby) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil muss der bayerische Landtag einem Journalisten das Gehalt nennen, das ein Parlamentarier auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsanspruch der Presse gebühre "Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau", teilte das Gericht in Leipzig mit.

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Leipzig/München (dpa/lby) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil muss der bayerische Landtag einem Journalisten das Gehalt nennen, das ein Parlamentarier auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsanspruch der Presse gebühre „Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau“, teilte das Gericht in Leipzig mit.

Im konkreten Fall geht es um den ehemaligen Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler. Jahrelang hatte er seine Frau als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt. Der damalige Chefredakteur des „Nordbayerischen Kuriers“, Joachim Braun, wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) weigerte sich aber, die Zahl herauszugeben.

Die sogenannte Verwandtenaffäre betraf im Jahr 2103 zahlreiche Abgeordnete. Der damalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid musste zurücktreten. Er hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt.

Stamm verwies auf den Schutz der Mitarbeiter und die Freiheit des Abgeordnetenmandats. „Leider hat das Bundesverwaltungsgericht in der Interessensabwägung anders entschieden und unsere Auffassung nicht gestützt“, erklärte sie. „Es gilt nun, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten.“

Braun hatte auf Herausgabe der Daten geklagt. In erster Instanz bekam er vor dem Verwaltungsgericht München recht. Gegen das anderslautende Urteil in zweiter Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ging er in Revision - mit Erfolg. „Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung gerade im Zusammenhang mit Abgeordneten, die Missbrauch treiben mit der Freiheit des Abgeordnetenmandats“, erklärte er.

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